08.06.2021 - 9 Antrag der Gemeinde Zierow auf Amtswechsel

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Alle amtsangehörigen Gemeinden, das Amt als auch die Stadt Grevesmühlen sind aufgefordert, eine Stellungnahme zum beantragten Amtswechsel abzugeben. Daher soll die Amtsausschusssitzung genutzt werden, um die notwendigen Informationen weiter zu geben.

 

Herr Prahler erläutert anhand einer Präsentation den Antrag der Gemeinde Zierow auf Amtswechsel, dazu gehört der Verfahrensablauf, die Bewertungskriterien per Gesetz und die Auswirkungen auf Verwaltung, Stadt und Gemeinden.
Zierow ist eine kleine Gemeinde mit 5 Ortsteilen und 800 Einwohnern in der Wismarer Bucht direkt an der Ostsee gelegen. Derzeitig gehört die Gemeinde Zierow zum Amt Klützer Winkel. Das Verfahren zum Amtswechsel ist in § 125 Abs. 6, 7 der KV M-V geregelt. Das Innenministerium ist hier zuständig und würde den Amtswechsel per Rechtsverordnung erlassen. In diesem Verfahren ist die Anhörung der betroffenen Gemeinden, Ämter und Landkreise zwingend vorgesehen.

 

Der Antrag zum Amtswechsel wurde im Oktober 2020 durch die Gemeinde Zierow gestellt. Die Frist für die Anhörung der betroffenen Gemeinden und Ämter sowie Landkreise zur Abgabe einer Stellungnahme lief bis Juni 2021. Inzwischen wurde Fristverlängerung beantragt, so dass die Frist für die Stellungnahme bis zum 23.07.2021 verlängert wurde. Eine abschließende Entscheidung trifft das Innenministerium. Der Amtswechsel wurde beantragt zum 01.01.2022.

 

Die Entscheidungskriterien, die per Gesetz vorgesehen sind:

- es muss ein Allgemeinwohlerfordernis vorliegen

- es muss erkennbar sein, dass letztlich insgesamt Ressourcen eingespart werden.

Für das Innenministerium ist es sehr bedeutsam, ob ein Einvernehmen zwischen den beteiligten Gemeinden, der Stadt bzw. Ämter gibt.

 

Im Antrag der Gemeinde Zierow wurden verschiedene Argumente vorgetragen, so z. B. der historische und bürgerschaftliche Bezug zu Gägelow, der Schuleinzugsbereich, Ausrückeordnung der Freiwilligen Feuerwehr, Anbindung ÖPNV, Kita-Nutzung u. a.

 

Die Auswirkungen auf Stadt, Amt und Gemeinden werden dargelegt. Das beinhaltet u. a. die Kosten im Zusammenhang mit dem Amtswechsel und Kosten für zusätzliche Leistungen (Kurverwaltung, Verkehrsüberwachung).

 

In der Verwaltungsarbeit werden weitere Umstrukturierungen notwendig, da alle betroffen sein werden und zusätzliche Aufgabenfelder zu berücksichtigen sind.

Für die Verwaltungsgemeinschaft ergeben sich keine wesentlichen Veränderungen.

Ein Mitglied ist im Amtsausschuss einzubinden.

 

Für die Gemeinde Zierow sind Änderungen in der Verwaltungsarbeit und Informationsverluste zu erwarten. Für die Bürger der Gemeinde Zierow sind Änderungen in den Personaldokumenten erforderlich. Für das Amt Klützer Winkel sind tendenziell strukturelle und finanzielle Mehrbelastungen zu erwarten.

 

Fazit der Verwaltung: Es besteht der Wunsch einer einzelnen Gemeinde zum Amtswechsel. Es gibt viele offene Fragen bei keinem nennenswerten Nutzen für alle anderen Gemeinden.

 

Frau Oldenburg erklärt, dass der Wunsch der Gemeinde Zierow in das Amt Grevesmühlen-Land zu wechseln uns stolz machen sollte. Herr Boge, der Bürgermeister der Gemeinde Zierow, ist anwesend und sollte ein Rederecht erhalten.

 

Herr Boge erklärt, dass die Gemeinde Zierow bereits vor langer Zeit damit begonnen hat, sich mit einem Amtswechsel zu beschäftigen. Damals hat die Verwaltung gemeinsam mit dem Bürgermeister das Innenministerium aufgesucht und war insgesamt positiver zum Amtswechsel eingestellt. Umso mehr ist Herr Boge jetzt von der Meinung der Verwaltung überrascht, da ohne vorherige grundsätzliche positive Einstellung dieser Weg nicht gegangen worden wären.

Die Gemeinde Zierow ist touristisch geprägt. Das Ziel ist es, eine vernünftige Katalogisierung von Tourismus. Dafür braucht die Gemeinde Zierow eine Verwaltung, die die Basisarbeit macht. Sie möchte nach Grevesmühlen, weil Tourismus hier keine Rolle spielt. Zierow hat über die Kurtaxe eine Möglichkeit gefunden, um den Tourismus für die einzelnen Bürger nutzbar zu machen. Die Gemeinde kann ganz anders gegenüber Wismar auftreten. Zierow braucht eine vernünftige Verwaltung, damit die Nachteile gemildert werden.

 

Herr Straathof schlägt vor, als Amt darüber zu reden, da aus Sicht der Verwaltung ziemlich viel negativ dargestellt wurde. Die finanziellen und personellen Konsequenzen, die gelöst werden können, wurden vorgetragen, jetzt geht es letztlich darum, ob die Gemeinden für oder gegen den Amtswechsel sind.

Herr Prahler stellt klar, dass lediglich versucht wurde, die Auswirkungen für die einzelnen Körperschaften darzustellen. Es war nicht die Absicht, etwas negativ darzustellen.

 

Herr Kolz empfindet die Darstellung der Verwaltung ebenfalls als nicht sehr positiv, obwohl die Gemeinde Zierow eine „gesunde“ Gemeinde ist und unser Amt stärken will. Deshalb sollte das Amt diesem Antrag zustimmen.


Herr Koth ist der Ansicht, dass sich die finanzielle Lage für die amtsangehörigen Gemeinden verbessern muss. Es bringt nichts, hier etwas schön zu reden. Bei der Aufnahme der Gemeinde Gägelow gab es z. B. zu viele Faktoren, die nicht bedacht werden konnten. Auslöser für die Gespräche über Zierow war der Wunsch des damaligen Bürgermeisters der Gemeinde Gägelow nach Wismar zu wechseln. Dann hatte auch die Gemeinde Testorf-Steinfort den Wunsch geäußert, das Amt zu verlassen. Das wäre eine erhebliche Anzahl an Einwohnern, die dem Amt verloren gegangen wären. Dadurch ist Zierow überhaupt erst ins Gespräch gekommen.

Andererseits muss man Kritik an der Kommunalaufsicht und dem Innenministerium üben, dass die ungenügende Arbeit im Amt Klützer Winkel jahrelang so hingenommen wurde.

 

Herr Vitense informiert, dass das Innenministerium derzeit eine neue Amtsordnung vorbereitet, die aber sicher nicht mehr in diesem oder nächstem Jahr zu erwarten ist. Man könnte jetzt dafür plädieren, abzuwarten, wie diese aussehen wird.

Im Übrigen besteht Unverständnis, warum der Amtsausschuss einen Beschluss fassen soll und die Gemeinden im Nachgang ebenfalls. Möglicherweise werden die Gemeinden dadurch in ihrer Entscheidungsfindung beeinflusst.

Herr Vitense erkundigt sich, ob die Einwohner der Gemeinde Zierow zum möglichen Amtswechsel befragt worden sind.

Andererseits könnte sich Herr Vitense gut vorstellen, dass sich die Gemeinde Zierow der Gemeinde Gägelow über eine Fusion anschließt. Damit wäre ein Amtswechsel auch vollzogen.

 

Herr Boge informiert zu einer durchgeführten Einwohnerversammlung und einer regen Diskussion. Es gab keine Gegenstimmen für Grevesmühlen.

Herr Boge sieht für kleine Gemeinden keine positiven Aspekte für eine Fusion.

 

Herr Helms-Ferlemann macht deutlich, dass die Gemeinde Gägelow neben der Stadt Grevesmühlen die größte Gemeinde ist und ungefähr 20 % der Amtsumlage trägt. Herr Helms-Ferlemann sieht ganz klar entscheidende Vorteile, wenn Zierow zum Amt GVM-Land kommt, auch in Bezug auf die Stadt Wismar. Deshalb plädiert der Bürgermeister der Gemeinde Gägelow ganz klar für die Aufnahme der Gemeinde Zierow in das Amt und wird auf der kommenden Gemeindevertretersitzung Gägelow am 15.06.21 eine entsprechende positive Stellungnahme abgeben.

Frau Oldenburg bekräftigt diese Aussagen, gibt aber auch zu bedenken, dass der ländliche Raum gestärkt werden sollte. Es wird allen Anwesenden vorgeschlagen, sich diese Gemeinde in den nächsten Tagen mal anzuschauen.

Frau Oldenburg weist ebenfalls auf das neue Tourismusgesetz hin, welches in geraumer Zeit im Landtag beschlossen werden soll. Dadurch wird es der Gemeinde durch Zusammenschluss mit anderen Orten ermöglicht, eine Tourismusregion zu werden. Dann besteht die Möglichkeit eine Kurtaxe zu erheben und damit hätte das Amt auch einen Mehrwert mit der Aufnahme der Gemeinde Zierow.

 

Herr Voß sieht es ebenso, dass Gägelow das stärkste Interesse hat, dass Zierow zu unserem Amt kommt. Er erkundigt sich, ob bereits Gespräche mit dem Innenministerium geführt wurden, die eine Zusammenführung des Amtes GVM-Land und Gemeinde Zierow unterstützen. Die Stärkung des ländlichen Raumes wird ebenfalls als erforderlich und wichtig angesehen. Dennoch sollte der Nutzen für die übrigen Gemeinden dargestellt werden.


Herr Prahler merkt an, dass die Verwaltung nur über einen begrenzten Mitarbeiterpool verfügt und die Aufnahme von Zierow zusätzlichen Aufwand erzeugt. Es kommt eine zusätzliche Gemeinde mit eigenem Haushalt und einer Gemeindevertretung dazu. Diese Aufgaben müssen abgearbeitet werden. Die finanziellen Auswirkungen lassen sich leider nicht besser kalkulieren.

 

Herr Vitense erinnert daran, dass er bereits vor 15 Jahren die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft begleitet hat. Die Gemeinde Testorf-Steinfort war damals schon eine arme Gemeinde und ist es heute auch noch. Die damaligen Versprechen haben keine positive Entwicklung in finanzieller Richtung gebracht. Die Gemeinde Testorf-Steinfort wünscht sich eine finanzielle Entlastung.

 

Herr Straathof erinnert daran, dass bei der Verwaltungsumlage Einsparungen erfolgen sollen. Das geht aber nur, wenn mit dem Personal effektiver gearbeitet wird.

 

Herr Boge erklärt ausdrücklich, dass die Gemeinde Zierow gut aufgestellt ist und keiner Gemeinde oder dem Amt zur Last fallen will. Es muss ein vernünftiger Vertrag ausgehandelt werden und langfristig gesehen wird Zierow auch positiv zum Amtshaushalt beitragen können.

 

Herr Prahler gibt zu bedenken, ob es sinnvoll ist, einen Beschluss im Amtsausschuss zu fassen. Auch die Stadt Grevesmühlen ist hier stark betroffen und sollte gefragt werden. Es ergeht der Vorschlag, die Beschlussfassung auszusetzen. Das wäre möglich in Form eines Gespräches bei einer gemeinsamen Sitzung der Hauptausschüsse von Amt und Stadt. Eine Übertragung der Beschlussfassung auf den Hauptausschuss ist allerdings nicht möglich. Der Amtsausschuss müsste bei Beschluss einer Stellungnahme gegebenenfalls zu einer Sondersitzung zusammenkommen, aufgrund der bestehenden Fristen.

 

Herr Vitense bemängelt, dass ihm die gemeinsamen Sitzungen der Ausschüsse oftmals nicht bekannt sind und er gerne als Gast teilnehmen würde.
Herr Straathof möchte, dass jeder eine separate Einladung bekommt.
Herr Prahler schlägt vor, dass die weiteren Amtsausschussmitglieder gesondert auf diese Sitzung hingewiesen werden.

 

Herr Voß spricht sich für die Abgabe einer Stellungnahme auf der heutigen Sitzung aus. Es gibt auf der Beschlussvorlage keinen Vorschlag für eine mögliche Stellungnahme.

Herr Koth hingegen ist für eine Verschiebung der Beschlussfassung, da er noch weitere Informationen benötigt.

 

Herr Voß ist der Meinung, dass mit den vorliegenden Fakten nicht allzu viel anzufangen ist.

Anderenfalls wird um eine bessere Vorbereitung der BV gebeten, indem sowohl ein positiver Aspekt als auch ein negativer Beschlussvorschlag enthalten ist. Die Gemeindevertretung kann sich letztlich für oder gegen die Aufnahme von Zierow entscheiden.

 

Herr Hinze macht darauf aufmerksam, dass Herr Boge die Aussage getroffen hat, zusätzliche Kosten in Bezug auf den Amtswechsel durch die Gemeinde Zierow zu tragen. Ansonsten wird es eher skeptisch gesehen, dass ein Beschluss in den amtsangehörigen Gemeinden noch bis zum 23.07.2021 machbar ist, das gleiche gilt für die Beschlussfassung im Amtsausschuss. Herr Hinze erinnert an die Zusammenschlüsse von Testorf nach Testorf-Steinfort, die Aufnahme der Gemeinde Papenhusen, die Aufnahme von Hanshagen und Plüschow nach Upahl. Alles hat insgesamt eine positive Wirkung gehabt, daher sollte heute eine Beschlussfassung einer positiven Stellungnahme erfolgen.

 

Herr Straathof erkundigt sich, was bei Fristüberschreitung passiert.

Herr Prahler erklärt, dass der Passus in der Kommunalverfassung dazu relativ kurz ist. Es gibt keine Aussage dazu, wenn keine Stellungnahme abgegeben wird.

 

Herr Voß ist der Meinung, dass das Amt eine positive Stellungnahme abgeben sollte.

Herr Prahler bestätigt dies. Im Vertrag sollte aber eindeutig geregelt sein, dass die spezifischen Mehrkosten für den Amtswechsel vollumfänglich durch die Gemeinde Zierow getragen werden. Das gleiche gilt auch für spezifische laufende Kosten, z. B. Verkehrsüberwacher. Das wäre der wesentliche Inhalt einer Beschlussvorlage, wenn man dieser zustimmen möchte.

 

Herr Vitense bemängelt, dass bei der Übernahme der Gemeinde Gägelow den Bürgermeistern bereits ein Vertragsentwurf vorlag. Dies fehlt hier völlig.

Der anfangs gemachte Vorschlag zu einer namentlichen Abstimmung wird zurückgezogen.

 

Herr Voß stellt richtig, dass es hier nicht um einen Vertrag, sondern lediglich um eine Stellungnahme zum Amtswechsel geht. Nach abgegebener Stellungnahme kann zusammen ein Vertrag ausgearbeitet werden.

 

Herr Straathof schlägt vor eine positive Stellungnahme abzugeben unter der Bedingung, dass es keinen negativen Einfluss auf die Amtsumlage gibt und dass alle Initiativkosten durch die Gemeinde Zierow übernommen werden.

 

Herr Kolz plädiert dafür, die Abstimmung im Amtsausschuss jetzt durchzuführen. Daneben hat ja noch jede Gemeinde die Möglichkeit, ihre Bedenken zu äußern.

 

Sachverhalt:

Am 22.10.2020 stellte die Gemeinde Zierow beim Ministerium für Inneres und Europa einen Antrag auf Wechsel vom Amt Klützer Winkel in das Amt Grevesmühlen-Land. In diesem Antragsverfahren sind nun alle betroffenen Gebietskörperschaften durch das Ministerium zur Stellungnahme aufgefordert. Wegen des Umstands, dass die Stadt Grevesmühlen mit dem Amt Grevesmühlen-Land eine Verwaltungsgemeinschaft bildet, ist auch die Stellungnahme der Stadt angefordert. Antrag und Begründung der Gemeinde Zierow entnehmen Sie bitte der Anlage.    

 

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Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt zu dem beantragten Wechsel der Gemeinde Zierow vom Amt Klützer Winkel in das Amt Grevesmühlen-Land folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Der Amtsausschuss steht einem Amtswechsel der Gemeinde Zierow zum Amt Grevesmühlen-Land positiv gegenüber, unter der Bedingung eines finanziellen Ausgleichs der Amtsumlage.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

12

-          davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

1

 

Der Amtsausschuss tritt nach dieser Beschlussfassung von 21.05 – 21.15 Uhr in eine Pause.

 

Herr Vitense verlässt während der Sitzungspause die Amtsausschusssitzung.       

 

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Anlagen zur Vorlage