21.04.2021 - 9 Benennung der Straße im Bebauungsplan Nr. 3 für...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gemäß § 51 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG – MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert am 9. November 2015 (GVOBl. M-V S. 436) können die Gemeinden den Straßen Namen geben und Namensschilder anbringen. Sie sollen dafür Sorge tragen, dass Hausnummern angebracht werden.

 

Die Widmung der Verkehrsflächen wird nach Fertigstellung der Straße erfolgen.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den folgenden Straßennamen für den lt. Anlage gelb/weiß schraffierten Bereich (Erschließungsstraße) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Testorf-Steinfort: „Zum Sonnenaufgang“

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

2

 

Die eine Nein-Stimme hatte sich für den zweiten Vorschlag „Am Gutshof“ entschieden.

 

 

Der BM informiert über die zu erwartenden Kosten für das Gebiet am Gutshof. Die Gemeinde hofft auf Unterstützung durch das Innenministerium M-V bei der Erschließung. Ein Antrag auf Sonderbedarfszuweisung wurde gestellt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage