21.04.2021 - 7 Beschluss der Brandschutzbedarfsplanung der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Nach § 2 Absatz 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V (BrSchG) haben die Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz in ihrem Gebiet sicherzustellen. Dazu gehört es insbesondere, eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und mit den amtsangehörigen sowie angrenzenden Gemeinden abzustimmen.

Die Brandschutzbedarfsplanung ist laut § 1 Abs. 5 BrSchG die anhand einer Gefahren- und Risikoanalyse erarbeitete und an den entsprechenden Schutzzielen orientierte Planung, die als objektive Grundlage für die Feststellung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr dient. Damit verfügt die Gemeinde über eine fachlich fundierte Basis, von der sie für ihre weiteren Überlegungen zum abwehrenden Brandschutz ausgehen kann.

Jede Gemeindevertretung hat die erstellte Brandschutzbedarfsplanung zu beschließen. Damit bindet sie die Gemeinde bezüglich der Umsetzung der möglicherweise noch offenen Punkte bei Aufstellung, Ausrüstung und Ausstattung der örtlichen Feuerwehren. Gleichzeitig erklärt die Gemeinde auch, dass die in der Brandschutzbedarfsplanung ausgewiesenen Grundsätze für das Gemeindegebiet ausreichend sind.

 

Die Schutzziele der Gemeinde Testorf-Steinfort wurden mit Beschluss vom 21.01.2021 festgelegt und durch das beauftragte Planungsbüro in die Fassung des Brandschutzbedarfsplanes von Februar 2021 (siehe Anlage) eingearbeitet. Die Verwaltung empfiehlt, den Plan in dieser Fassung zu bestätigen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Brandschutzbedarfsplanung für die Gemeinde Testorf-Steinfort (Version Stand 02/2021).

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage