19.04.2021 - 10 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2018

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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister gibt einleitende und erklärende Worte zur Notwendigkeit und Bedeutung der Entlastung des Bürgermeisters.

 

Herr T. Grote übernimmt zu diesem TOP die Tagungsleitung.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss der Gemeinde Rüting zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.02.2021 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.               

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2018.  

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Der Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.