19.04.2021 - 9 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...

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Wortprotokoll

 

Frau Stoffregen gibt eine kurze Zusammenfassung zur durchgeführten Prüfung.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Rüting zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.      

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Rüting zum 31. Dezember 2018 i. d. F. vom 01.12.2020.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 57.236,36 Euro ist in das Jahr 2019 als negativer Ergebnisvortrag zu übertragen. Der Fehlbetrag saldiert sich somit auf 761.678,93 Euro.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 10.284,40 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.   

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage