19.04.2021 - 7 Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes de...

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Wortprotokoll

 

Die Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes wird gemeinsam mit dem Haushaltsplan für die Jahre 2021/2022 diskutiert.

Der BM informiert, dass sich der Hauptausschuss darauf verständigt hat, die finanziellen Auswirkungen bei der Beibehaltung der steuerlichen Hebesätze klar dazulegen. Die durch das Land geforderte Anhebung der Hebesätze ist in das Haushaltssicherungskonzept eingeflossen.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, begründet durch die Corona-Pandemie, die Erweiterung für 2021 dahingehend zu streichen, dass keine weiteren Einsparpotentiale gesehen werden und keine Anhebung der Steuern vorzunehmen. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B, sowie Gewerbesteuer bleiben unverändert.

 

Die geplanten Zuwendungen an Feuerwehr, Vereine (Sportvereine, Traditionsverein) und Senioren werden in gleicher Höhe wie im vergangenen Jahr ausgereicht.

Eine Förderung für den Eigenanteil der Brücke wurde der Gemeinde verwehrt. Die Planungskosten für das Gerätehaus der Feuerwehr sind im Haushalt enthalten, sowie der Erwerb neuer Uniformen. Es wurde ein Fördermittelantrag für die Beschaffung von allen Uniformen gestellt. Eine Finanzierung der Vorfluter ist im Haushalt ebenfalls enthalten.

Der BM macht darauf aufmerksam, dass die Planzahlen im Haushalt angepasst werden müssen, falls die Hebesätze bei den Steuern nicht angehoben werden.
 

Frau Stoffregen weist darauf hin, dass die Planzahlen entsprechend der alten Hebesätze festgelegt sind. Allerdings muss bei Abweichung zum Beschluss zur Haushaltssicherung ein abweichender Beschluss zur Haushaltssatzung gefasst werden muss.

 

Anteilige finanzielle Mittel, die beim Wohnungsverwalter verblieben sind, werden in den Gemeindehaushalt zurückgeführt. Dieses dient der klaren Darstellung der Wirtschaftlichkeit.
 

Frau Stoffregen informiert, dass der Rückfluss der Überschüsse der WOBAG im Haushaltsplan aufgenommen wurde. Es ergeht der Hinweis, dass wenn das Haushaltssicherungskonzept nicht in der vorliegenden Form beschlossen wird, es Konsequenzen für die künftigen Jahre der Gemeinde hat. Es bedeutet, dass die Schlüsselzuweisungen gekürzt und die Belastungen durch Amts- und Kreisumlage erhöht werden können.

 

Sachverhalt:

Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet der § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.        

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüting beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2021 und die Finanzplanjahre 2022-2024 mit folgender Änderung:

Für das Haushaltsjahr 2021/2022 sieht die Gemeinde kein zusätzliches Einsparpotential. Die Hebesätze für Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer bleiben unverändert.

Das Konzept muss in den folgenden Jahren fortgeschrieben werden.                   

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage