19.04.2021 - 12 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister führt aus, dass die Gewässer 2. Ordnung, die sogenannten Vorfluter und offenen Gräben, durch den Wasser- und Bodenverband bewirtschaftet werden. Viele Jahre wurden keine Leistungen mehr angepasst. In der letzten Amtsausschusssitzung am 22.03.2021 war Frau Bruer vom Wasser- und Bodenverband anwesend, um die Kostenerhöhung zu erläutern.

Die Gemeinde ist Schuldner für die Kosten des Wasser- und Bodenverbandes. Durch die Gemeinde werden die Kosten auf die Grundstückseigentümer umgelegt.

 

Sachverhalt:

m Vergleich zum Vorjahr hat sich der zu zahlende Beitrag an den Wasser- und Bodenverband um 5.132,00 € erhöht. Diese Erhöhung resultiert aus der Anhebung des Beitragssatzes des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine von 6,80 €/Beitragseinheit auf 9,30 €/Beitragseinheit.

In diesem Zuge wurde die Kalkulation der Verwaltungsgebühr überprüft. Gegenüber der letzten Kalkulation im Jahr 2016 erhöht sich die Verwaltungsgebühr von bisher 1,42 €/ha auf 1,92 €/ha und Jahr.

 

Der Gebührensatz erhöht sich insgesamt somit von bisher 11,57 €/ha auf 16,15 €/ha.

 

Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt. 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rüting beschließt die 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Rüting über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine.   

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage