25.03.2021 - 8 Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeist...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 25.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sven Schimanek
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Seit vielen Jahren gibt es im Bereich der Straßen „Am Holländersteig“, „Poststraße“ sowie der Straße „Am Park“ in der Ortslage Upahl erhebliche Probleme bei der Regenwasserableitung, was regelmäßig zu Rückstau und Überflutungen geführt hat. Vorhandene Leitungssysteme sind überwiegend nicht bekannt gewesen.
In Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Grevesmühlen und dem Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine wurde deshalb nach Lösungsmöglichkeiten gesucht und eine Planung erstellt.
Für die Neuordnung der Regenentwässerung in der Ortslage Upahl, mit dem Zweckverband Grevesmühlen als Vorhabenträger, wurde für die Maßnahme „Niederschlagsentwässerung Poststraße in Upahl“ im Haushalt 2020 auf dem Produktsachkonto 54101.01900000-060 (Neuordnung der Regenentwässerung in der OL Upahl) die Summe von 70.000,- € eingeplant.
Bei der Vergabe durch den Zweckverband im Februar 2020 zeichnete sich bereits eine Erhöhung der Kosten ab. Nach Eingang der Schlussrechnung des Zweckverbandes gemäß Finanzierungsvereinbarung und einer Rechnung für die Entwässerung des Parkplatzes am Sportplatz belaufen sich die Kosten auf insgesamt 92.118,77 Euro. Dies macht die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 22.118,77 Euro erforderlich.
Die Ausführung erfolgte durch Fa. Eduard Dewenter im Auftrag des ZVG.
Da auf Grund der Corona-Pandemie seinerzeit keine Gemeindevertretersitzung angesetzt war, traf der Bürgermeister am 08.03.2021, gemäß § 39, Abs. 3 der Kommunalverfassung, die Eilentscheidung die überplanmäßigen Mittel bereitzustellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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