18.01.2021 - 7 Jährlicher Bericht des Vorsitzenden des gemeins...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Laut Herrn Schiffner ist der Bericht schwer lesbar. Ihm stellt sich die Frage, warum es so viele Hand- und Vorschusskassen gibt. Der Bürgermeister teilt mit, dass es in der Stadt viele verschiedene Einrichtungen (z.B. Museum, Bibliothek, Schulen…) gibt, die diese Kassen benötigen.

Der Bürgermeister informiert, dass der Bericht im Rechnungsprüfungsausschuss noch nicht beraten und beschlossen wurde und somit als vorläufig gilt, dies sollten die Ausschussmitglieder berücksichtigen.

 

Die Finanzausschussmitglieder nehmen den Bericht einstimmig zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen – Land legt hiermit seinen jährlichen Bericht über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung vor.

Gemäß § 3 Absatz 3 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG M-V) berichtet der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses einmal jährlich schriftlich der Stadt-/Gemeindevertretung über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung. Dem Bürgermeister ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Bericht ist unverzüglich nach der Kenntnisnahme durch die Gemeindevertretung an sieben Werktagen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen und kann im Übrigen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. In einer vorangegangenen öffentlichen Bekanntmachung ist auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen.

 

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Anlagen zur Vorlage