21.01.2021 - 6 Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow erläutert die Vorlage zum Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Testorf-Steinfort und macht deutlich, wenn die Beschlussfassung wie vorgeschlagen erfolgt, für die Gemeinde mit einer jährlichen Mehreinnahme von ca. 8.000 € zu rechnen ist. Für die Gemeinde sind aus der vorgeschlagenen Erhöhung der Hebesätze für die Realsteuern jährlich Mehreinnahmen aus reinen Steuern von mindestens 8.700 € zu erwarten. Hinzu kommen mindestens 5.000 € pro Jahr ab dem Jahr 2023, weil die Gemeinde aufgrund der Hebesatzerhöhung mehr Schlüsselzuweisungen bekommt und weniger Umlagen zu zahlen hat.
Der BM informiert, dass aufgrund der Einschränkungen die das Land gemacht hat, aufgrund der Corona-Situation bestimmte Steuersätze nicht umgesetzt werden müssen.

Frau Lenschow bestätigt diese Aussage. Für die Beantragung von Zuweisungen für den Haushaltsausgleich muss die Gemeinde ihre Hebesätze auf den Landesdurchschnitt der jeweiligen Gemeindegrößenklasse anheben. Ursprünglich war hier eine Erhöhung auf 20 Prozentpunkte über dem Landesdurchschnitt vorgegeben, was durch Beschluss des Landtages zurückgenommen wurde.

Herr Lübbert gibt eine Erklärung zum Protokoll ab:

Die Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzepts werden als erzwungene Steuererhöhung empfunden. Das ist eine Sackgasse, die sich von Gemeinde zu Gemeinde hochschaukelt. So kann es nicht gehen. Selbst wenn man der Gemeinde entgegenkommt, es ist eine verordnete Steuererhöhung.

 

Der BM erklärt hierzu, dass auch die Stadt Gadebusch vor geraumer Zeit die Hebesätze anheben musste. Der Grund ist allerdings nicht bekannt.
Frau Lenschow ist der Meinung, dass sehr niedrige Steuersätze bestanden und nachdem ein großer Steuerzahler weggebrochen ist, musste gezwungenermaßen erhöht werden.

Frau Lenschow weist ebenfalls darauf hin, dass neben den Hebesatzerhöhungen auch noch der Sportplatz im Konzept enthalten ist. Der Sportverein hat deutlich gemacht, dass er aufgrund der Corona-Pandemie über keine Einnahmen verfügt.

 

Sachverhalt:

Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet der § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.                                   

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Testorf-Steinfort beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2021 und die Finanzplanjahre 2022-2024. Das Konzept muss in den folgenden Jahren fortgeschrieben werden.                   

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=42564&selfaction=print