21.01.2021 - 7 Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
- Datum:
- Do., 21.01.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Doreen Möller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lenschow erläutert den Haushalt der Gemeinde, insbesondere die wichtigsten Punkte des Ergebnis- als auch Finanzhaushaltes und weist darauf hin, dass die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde weggefallen ist. Aus dem vorliegenden Haushalt ist nicht zu erkennen, dass der Vorgabe des Innenministeriums aus dem gemeinsamen Gespräch im Oktober 2020, den Finanzhaushalt aus eigener Kraft auszugleichen und den Kassenkredit innerhalb der nächsten 3 – 5 Jahre abzubauen, entsprochen werden kann. Die negativen Vorträge erhöhen sich nach vorliegender Planung im Ergebnishaushalt bis 2024 auf rund -1 Mio. Euro, die negativen Vorträge im Finanzhaushalt auf -1,5 Mio. Euro.
Der BM bittet darum, nochmals Sonderbedarf für eine Altlastensanierung zu beantragen. Ebenfalls bittet er um Gespräche mit der WOBAG wegen der Giebelsanierung am Lehmkaten.
Frau Lenschow bestätigt, dass in der kommenden Woche nochmals Gespräche mit der WOBAG geführt werden. Teilweise ist die Giebelsanierung mit vorhandenen Mitteln der WOBAG geplant. Grundsatzentscheidungen werden noch geklärt.
Frau Sievers spricht in diesem Zusammenhang das neue Baugebiet und die damit verbundenen Grundstückspreise an. Es werden Bedenken geäußert über die hohen Grundstückspreise und den Eigenanteil der Gemeinde, der dann ebenfalls erheblich hoch ist.
Diese Bedenken werden ausführlich diskutiert und von den übrigen Gemeindevertretern nicht mitgetragen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Testorf-Steinfort hat am 26.04.2018 beschlossen, für die Haushaltsjahre 2019/2020 und für die Folgejahre jeweils Doppelhaushalte aufzustellen.
Gemäß den Bestimmungen der §§ 45-47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2021/2022 aufgestellt.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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