19.11.2009 - 10 Hauptsatzung der Gemeinde Roggenstorf

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Im Vorfeld der Diskussion zur Hauptsatzung wird festgelegt:

-          Im § 2 "Ortsteile" ist der Ort Alt Greschendorf mit aufzunehmen.
Die Aufnahme des Ortes Beisendorf ist zu überprüfen.

 

Sachverhalt:

Die bisherige Hauptsatzung der Gemeinde Roggenstorf hat sich in der Vergangenheit im Wesentlichen bewährt. Dennoch ist es mit Beginn der Wahlperiode 2009/2014 angebracht, dass die neue Gemeindevertretung über eine Hauptsatzung beschließt.

 

In die nun vorgelegte Hauptsatzung sind folgende Änderungen/Ergänzungen gegenüber der derzeit gültigen Hauptsatzung vom 05. August 2005 vorgenommen.

Diese sind im Text rot dargestellt und werden wie folgt erläutert:

 

§ 2                             Hier wurden die Ortsteile aufgenommen.

 

§ 3 Abs. 1              Die ehemals „Soll“-Bestimmung wurde in eine „Kann“-Bestimmung umgewandelt.

 

§ 4 Abs. 4              Es erscheint realistischer, der Beantwortung von Anfragen Zeit bis zur nächsten GV-Sitzung zu lassen.

 

§ 6 Abs. 2             

       Punkt 1:               Hier erfolgt eine redaktionelle Berichtigung i. V. m. der Kommunalverfassung (§ 35 Abs. 2, Satz 11 und 12 KV M-V)

 

§ 6 Abs. 2-5              Die Wertgrenzen für die Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters wurden der in den Gemeinden allgemein gängigen Praxis angepasst. Hierdurch wird eine Verringerung der Notwendigkeit von Eilentscheidungen des Bürgermeisters erreicht; in der Folge auch eine Verringerung der Bestätigungen dieser Eilentscheidungen durch die Gemeindevertretung. Folgende konkrete Änderungen der Wertgrenzen wurden vorgenommen:
 

HS  alt                                          Entwurf HS neu
 

§ 6 Abs. 2 Punkt 2: überplanm. Ausgaben                            10 % der HHSt.                            5.000

                                                                                    max. 3.000

                     außerplanm. Ausgaben                                          600                                          2.000

§ 6 Abs. 2 Punkt 3 Belastung von Grundstücken                            600                                          1.000

                     Darlehen                                                               11.000                                      10.000

                     Kreditaufnahme                                                 52.000                                      50.000

                 Punkt 4  Bürgschaften u. ä.                                     3.000                                          5.000

§ 6 Abs. 3                     Vergabe nach VOB                                     6.000                                      25.000

                             Neuaufnahme HOAI                                              -                                          3.000

§ 6 Abs. 5                     Erklärungen (= einfache

                     Unterschriftsbefugnis)                                     3.000                                          5.000

                     Erklärungen vor Gericht                                     3.000                                          5.000

 

§ 8 Abs. 1              Die Bezugsquelle der öffentlichen Bekanntmachungen wurde angepasst.

 

§ 8 Abs. 3              Zusätzliche Aufnahme der nachrichtlichen Internetbekanntmachung, jedoch ohne Rechtswirkung.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Roggenstorf beschließt die vorgelegte neue Hauptsatzung mit den o. a. Ergänzungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen               6

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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