02.12.2020 - 11 Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanes gem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Warnow
- Datum:
- Mi, 02.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Es wird die Eröffnung eines B-Plan-Verfahrens beantragt (siehe Anlage 1).
Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen nicht innerhalb eines
Bebauungsplanes und sind im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet“ dargestellt.
Zur Realisierung der Vorstellungen des Vorhabenträgers ist eine neue Überplanung der
Fläche durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie ggfs. die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 12 BauGB erforderlich.
Aus der Anlage 3 geht hervor, welche Planung möglich wären. Der Antrag bezieht sich jedoch nur auf Stufe 1.
Der Antragsteller hat den Nachweis als Eigentümer des betreffenden Grundstücks sowie
über die Zahlungsfähigkeit erbracht. Die Übernahme aller anfallenden Kosten wurde
zugesichert.
Auf der Grundlage des § 12 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag eines Vorhabenträgers
über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu
entscheiden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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672,8 kB
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2
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291,5 kB
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3
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2,3 MB
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