02.12.2020 - 11 Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanes gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Es wird die Eröffnung eines B-Plan-Verfahrens beantragt (siehe Anlage 1).

Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen nicht innerhalb eines

Bebauungsplanes und sind im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet“ dargestellt.

 

Zur Realisierung der Vorstellungen des Vorhabenträgers ist eine neue Überplanung der

Fläche durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie ggfs. die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 12 BauGB erforderlich.

 

Aus der Anlage 3 geht hervor, welche Planung möglich wären. Der Antrag bezieht sich jedoch nur auf Stufe 1.

 

Der Antragsteller hat den Nachweis als Eigentümer des betreffenden Grundstücks sowie

über die Zahlungsfähigkeit erbracht. Die Übernahme aller anfallenden Kosten wurde

zugesichert.

 

Auf der Grundlage des § 12 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag eines Vorhabenträgers

über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu

entscheiden.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dem beiliegenden Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 BauGB für den Neubau von Ferienhäusern im OT Großenhof zu zustimmen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage