24.09.2020 - 7 Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister berichtet, dass die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde um ca. 50% gestiegen seien und in 2020 etwa 200T € betragen. Dies sei für eine ländliche Gemeinde wie Testorf-Steinfort eine recht beachtliche Summe.

 

Den Vergleich zieht der Bürgermeister mit der Nachbargemeinde Bobitz. Dort hätten sich in

der Vergangenheit drei arme Gemeinden zusammengeschlossen. Bobitz habe aktuell etwa

2.500 Einwohnerinnen und Einwohner und sei damit etwa so groß wie die Gemeinde Gägelow im Amt Grevesmühlen-Land, habe aber lediglich 160 T € Steuereinnahmen für das Jahr 2020 in der Haushaltsplanung. Diese vergleichsweise große Gemeinde befinde sich mit etwa 1,8 Mio. € im Kassenkredit. Zum Schuldenabbau habe die Gemeinde 500T € an

Landeszuweisungen bekommen. Dies zeige, dass strukturschwachen Gemeinden durch das

Land geholfen werden muss. Der Bürgermeister meint, dass das neue FAG dazu bereits einen Beitrag leiste und sich das Land wirklich Mühe gebe. Im FAG seien Möglichkeiten aufgezeigt, wie auch arme Gemeinden Eigenanteile für Investitionen aufbringen könnten. Der Bürgermeister äußert sich optimistisch, dass das Land die Gemeinde Testorf-Steinfort nicht im Stich lassen werde, denn externe Hilfe zum Schuldenabbau sei notwendig.

 

Frau Rogge fragt nach, warum der zu zahlende Schullastenausgleich bereits überschritten sei.

Dazu antwortet Frau Raettig, dass das beispielsweise vorkomme, wenn Kinder in die

Gemeinde zuziehen.

 

Frau Rogge äußert ihr Unverständnis darüber, dass die geplanten Mittel für die

Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlich Tätigen bereits überschritten sind. Dies könne

aus ihrer Sicht besser geplant werden. Dazu merkt Frau Sievers an, dass sich auf Grund der veränderten gesetzlichen Grundlage eine nicht eingeplante Erhöhung ergeben habe und der Bürgermeister führt aus, dass es auch mehr Sitzungen der Gemeindevertretungen gegeben habe.

 

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass am 10.12.2020 die nächste Sitzung der

Gemeindevertretung stattfinden werde. Drei Wochen vorher solle in Hauptausschuss über die Haushaltsplanung 2021/2022 beraten werden. Dazu sind alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter herzlich eingeladen. Der Bürgermeister ist überzeugt, dass das eine sehr interessante Sitzung werden wird.

 

Frau Raettig fragt an, was sie unternehmen müsse, um am digitalen Sitzungsdienst

teilzunehmen. Dazu fragt der Bürgermeister nach, wer alles mit dem Laptop zurechtkäme. Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass die Unterlagen zur Teilnahme am digitalen

Sitzungsdienst erneut ausgereicht werden sollten, um die Sache jetzt auf die Beine zu stellen.

 

Arbeitsauftrag an die Verwaltung: Überprüfen des Sachstands zur Teilnahme am digitalen

Sitzungsdienst und erneutes Ausreichen der erforderlichen Unterlagen.

 

Sachverhalt: Laut § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

Die Mitglieder der Gemeindevertretung nehmen den Inhalt der Informationsvorlage zur

Kenntnis.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=40743&selfaction=print