19.05.2020 - 7 Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Im Vorfeld der Beschlussfassung wird eine intensive Haushaltsdiskussion geführt. Dabei geht es hauptsächlich um größere Investitionsmaßnahmen, wie Radwegebau, Entschlammung Dorfteiche oder Anschaffung von Löschfahrzeugen. Durch Herrn Wartmann wird bemängelt, dass sich diese Positionen teilweise nicht wiederfinden in der vorliegenden Haushaltsplanung.

Frau Möller kann auch nicht sagen, warum die Feuerwehrfahrzeuge in der Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht auftauchen. Diese Angelegenheit wird innerhalb der Verwaltung geklärt und eine Antwort mit dem Protokoll gegeben.

 

Nach Klärung innerhalb der Verwaltung wird auf die Frage, warum es keine dynamische Investitionsrechnung/Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die in den Finanzplanjahren eingeplanten Fahrzeuge der Feuerwehr gibt, folgende Antwort gegeben:

20.05.2020, Frau D. Möller:

Die dynamische Investitionsrechnung bzw. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird nur für die beiden Haushaltsjahre, in diesem Fall 2020 und 2021 durchgeführt. Für die Finanzplanjahre erfolgt diese Rechnung erst, wenn der Haushaltsplan für die entsprechenden Jahre aufgestellt wird. Somit werden die Investitionsrechnungen für das Löschfahrzeug und das Hilfeleistungslöschfahrzeug erst im Haushaltsplan 2022/2023 erstellt.

 

Herr Koth macht deutlich, dass der Haushalt bei vielen Positionen abhängig ist von Fördergeldern.

 

Herr Stegmann bittet zum besseren Verständnis in diesem Zusammenhang um eine Schulung der Gemeindevertreter durch die Verwaltung zum Haushaltsplan.
Herr Koth befürwortet dies und wird diesen Vorschlag aufnehmen.

 

Letztlich wird auch die Doppik durch Herrn Staben hart kritisiert. Dieses Verfahren sollte alles einfacher gestalten, aber es ist alles nur noch schwieriger geworden.

 

Herr Wartmann bittet darum, dass zukünftig nicht nur Informationen über Corona durch den Bürgermeister weitergegeben werden, sondern auch haushaltstechnische, wie z. B. eine mögliche Förderung von Maßnahmen.

Der BM nimmt diese Kritik an.

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 bis 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021 aufgestellt.

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.      

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stepenitztal beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021.   

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

2

 

Nach erfolgter Abstimmung erklärt Herr Wartmann, dass er gern eine namentliche Abstimmung zu diesem TOP gehabt hätte.    

 

 

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Anlagen zur Vorlage