25.02.2020 - 10 Annahme einer Spende

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 8 (2), Nr. 13 festgelegte Wertgrenze ab 100 Euro überschritten wird.           

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Stepenitztal beschließt die Annahme einer Spende der Fa. Busreisen Krohn in Höhe von 200,00 Euro für die Freiwillige Feuerwehr.                              

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0