22.10.2009 - 6 Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeist...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Gemäß § 39 (3) der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern traf der Bürgermeister folgende Eilentscheidung:

 

Er genehmigte eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63000.655000 (Gerichts- und Sachverständigenkosten) für eine Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Schlossstraße im Ortsteil Schönhof in Höhe von 2.858,86 Euro für das Haushaltsjahr 2009.

Die Deckung erfolgt durch eine nicht geplante Zuwendung des Amtes für Landwirtschaft Wittenburg in Höhe von 1.858,25 Euro (Haushaltsstelle 63000.171000) und durch Mehreinnahmen aus der Dividende der E.ON edis AG in Höhe von 1.000,61 Euro (Haushaltsstelle 81000.210000).

 

Gemäß Hauptsatzung § 5 Abs. 2 der Gemeinde Testorf-Steinfort entscheidet der Bürgermeister bei außerplanmäßigen Ausgaben unterhalb der Wertgrenze von 2.000,00 Euro je Ausgabefall.

Dieser Beschluss bedarf der nachträglichen Bestätigung der Gemeindevertretung.

 

Begründung der Eilbedürftigkeit:

 

Durch das Amt für Landwirtschaft Wittenburg wurden der Gemeinde 1.858,25 Euro für eine Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Schlossstraße in Ortsteil Schönhof bewilligt. Allerdings wurde der Durchführungszeitraum sehr knapp bemessen. Diese Maßnahme ist bis zum 28.08.2009 umzusetzen. In diesem Zeitraum hat auch der Mittelabruf zu erfolgen, wobei die Rechnung bereits überwiesen sein muss.

Die Rechnung des Ing.-Büros Dr. Busch, Ivers, Dr. Wobschal in Höhe von 2.858,86 Euro hat in der Verwaltung am 20.08.2009 vorgelegen.

 

Für die nächste ordentliche Sitzung der Gemeindevertretung war noch kein Termin festgelegt. Um den Abruftermin einhalten zu können und somit die Zuwendung nicht zu gefährden, musste der Bürgermeister von seinem Recht der Eilentscheidung Gebrauch machen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 24.08.2009 zur außerplanmäßigen Ausgabe für die Haushaltsstelle 63000.655000 „Gerichts- und Sachverständigenkosten“ (Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Schlossstraße im Ortsteil Schönhof) in Höhe von 2.858,86 Euro für das Haushaltsjahr 2009.

 

Die Deckung erfolgt durch eine nicht geplante Zuwendung des Amtes für Landwirtschaft in Höhe von 1.858,25 Euro (Haushaltsstelle 63000.171000) und durch die Mehreinnahmen aus der Dividende der E.ON edis AG in Höhe von 1.000,61 Euro (Haushaltsstelle 81000.210000).

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               9

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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