24.09.2009 - 6 Jahresrechnung 2008
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 24.09.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
VO/10GV/2009-013 Jahresrechnung 2008
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Rita Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Bürgermeister Herr Schneider übergibt die Versammlungsleitung an seinen Stellvertreter, Herrn Thomas Frahm.
Frau Lenschow erläutert die durchgeführte Jahresrechnung, die am 19.05.09 stichprobenweise vorgenommen wurde. Durch die Rechnungsprüfung wurde der Hinweis gegeben, bei Telefonaten verstärkt auf das Festnetz zurückzugreifen.
Die aufgetretenen Fragen von Herrn Roschlau konnten durch Frau Lenschow beantwortet werden.
BM: Die Kürzungen in der Planung für 2010 bei den Sachkosten für Jugendarbeit sind nochmals zu prüfen.
Die fehlenden finanziellen Mittel in Höhe von 200 € für die Wartung des PC und die Anschaffung einer Festplatte werden durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt:
Die Rechnungsprüferin der Gemeinde Upahl, Frau Josellis, hat die Jahresrechnung 2008 geprüft.
Der Prüfbericht liegt schriftlich vor. Den Prüfungsbemerkungen liegen keine Feststellungen zu Grunde, die dem Beschluss über die Jahresrechnung 2008 der Gemeinde Upahl sowie einer uneingeschränkten Entlastung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl entgegenstehen würden. Gemäß den Bestimmungen des § 60 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist nach erfolgter Prüfung umseitiger Beschluss zu fassen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt den Prüfbericht der Rechnungsprüferin zur Jahresrechnung 2008 zur Kenntnis und beschließt:
- die Feststellung der Jahresrechnung 2008
- die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008
Für die festgestellten Haushaltsüberschreitungen in den Ausgaben
im Verwaltungshaushalt: 48.293,68 Euro
im Vermögenshaushalt: 0,00 Euro
wurde die Notwendigkeit anerkannt.
Die Gemeindevertretung beschließt, die festgestellten Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen.