21.10.2019 - 6 Informationen zur geplanten Straßenumbenennung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 10.09.2019 wurde die Stadt Grevesmühlen sowie das Amt Grevesmühlen Land bzgl. der derzeitig noch vorkommenden doppelten Straßennamen in den Gemeinden angeschrieben.

 

In der Gemeinde Gägelow gibt es die „Dorfstraße“ zwei Mal; im Ortsteil Stofferstorf sowie im Ortsteil Gägelow.

 

Die Namensgebung von Straßen ist eine ordnungsrechtliche Aufgabe. Sie dient im Interesse der Allgemeinheit der erkennbaren Gliederung des Gemeindegebietes und hat Bedeutung für das Meldewesen, die Polizei, Post, Feuerwehr und den Rettungsdienst. Maßgeblicher Zweck ist nicht erst die Abwehr konkreter Gefahren, sondern bereits die Vermeidung von Orientierungsschwächen und Verwechslungen.

 

Zur Vorbeugung der Verwechslungsgefahr darf in einer Gemeinde jeder Straßenname nur einmal vorkommen.

 

Es ist daher erforderlich, die mehrmals im Gemeindegebiet vorhandenen Straßennamen umzubenennen. Konkret betrifft es die "Dorfstraße" in den einzelnen Ortsteilen.

Somit sind folgende Überlegungen vor der Erarbeitung einer Beschlussvorlage anzustellen:

 

1.)                Soll eine „Dorfstraße“ in der Gemeinde erhalten bleiben. Wenn ja, in welchem Ortsteil?

 

Vorschlag Verwaltung: Umbenennung der Dorfstraße nur im Ortsteil Stofferstorf.

 

2.)               Welche Vorschläge gibt es für die neuen Straßennamen?

 

Vorschlag Verwaltung:  Dorfstraße Stofferstorf= „Stofferstorf“

    Dorfstraße Stofferstorf= „Zum Krähenberg“

 

3.)                Soll eine Einwohnerversammlung durchgeführt werden oder sollen die Einwohner vorab mit einem allgemeinen Schreiben auf die unumgängliche Straßenumbenennung hingewiesen werden? Ein Bescheid zur Mitteilung des neuen Straßennamens und ev. Hausnummernänderung ergeht dann zu einem späteren Zeitpunkt separat.

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt, die Dorfstraße in Gägelow umzubenennen, da dort wesentlich weniger Gewerbetreibende als in Stofferstorf angesiedelt sind. Anwohner sollen bei der Namensfindung mit einbezogen werden.

 

 

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Anlagen zur Vorlage