07.09.2009 - 5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 "Hühnerberg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hufmann erläutert das bisherige Bauleitverfahren anhand von Plänen der bisher bestehenden baulichen Anlagen über die Entwürfe bis zum derzeitigen Stand.

Herr Hufmann beantwortet Fragen zur Abwägung.

Herr Hünemörder merkt zum Hinweis auf das BBodSchG an, dass die Übertragung der Verantwortung und der Kosten für die Entsorgung belasteten Materials auf die Grundstückseigentümer gerade für das Gebiet der Hühnerbergs unverhältnismäßig ist.

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Beschluss:

1) Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden mit folgendem Ergebnis geprüft:  siehe Anlage

     Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2) Die Gemeinde stellt fest, dass weder während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung noch während der öffentlichen Auslegung von der Öffentlichkeit Stellungnahmen abgegeben wurden.

 

3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

4) Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtskräftigen Änderungen beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 21 mit der Gebietsbezeichnung "Hühnerberg", begrenzt im Osten von der Gemeindegrenze nach Zierow, im Süden von der bestehenden Kleingartenanlage, im Westen von der Wohnbebauung an der Kirschenallee und im Norden von Wohnungsbau- und Grünflächen des Bebauungsplanes Nr. 10, umfassend die Grundstücke 6/56 (teilw.), 6/43, 4/168, 6/70 (teilw.) 3/206 (teilw.) sowie 6/66 (teilw.) der Flur 1, Gemarkung Proseken als Satzung.

 

5) Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 21 wird gebilligt.

 

6) Die Gemeindevertretung beschließt die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 Landes-bauordnung als Satzung.

 

7) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 21 sowie den Beschluss über die Satzung der örtlichen Bauvorschriften ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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