10.09.2019 - 4 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...

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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow gibt den Hinweis, dass die ausgereichten Unterlagen für die nächste Gemeindevertretung zu verwenden sind, da sie nicht nochmals ausgereicht werden.

Anschließend gibt Frau Lenschow einführende Erläuterungen zum Stand der Nachholung der doppischen Jahresabschlüsse in der Verwaltungsgemeinschaft Grevesmühlen seit Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts M-V und zu den Eckdaten des vorliegenden Jahresabschlusses. Sowohl die Ergebnis- als auch die Finanzrechnung sind jahresbezogen als auch unter Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen, das Eigenkapital erhöht sich um 228 T€. Der Jahresabschluss 2016 ist in mehreren Sitzungen durch den gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft geprüft worden, der RPA hat zudem den Prüfvermerk erteilt und der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

Anschließend wurde insbesondere darüber diskutiert, inwieweit die Verschiebung von Instandhaltungsmaßnahmen in die Folgejahre  aufgrund der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung zu einer Verteuerung der Maßnahmen und somit zu Mehrbelastungen für den gemeindlichen Haushalt führt und inwieweit Spielplätze als freiwillige Leistungen anzusehen sind. Außerdem wurden Fragen zu einzelnen Positionen des Jahresabschlusses beantwortet.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.       

 

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Beschluss:  

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung des folgenden Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der

Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 26.06.2019.

Das Ergebnis schließt mit einem Überschuss in Höhe von 198.938,54 Euro ab und ist als Ergebnisvortrag in das Jahr 2017 zu übertragen. Der Ergebnisvortrag saldiert sich somit auf 887.088,16 Euro.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 75.943,81 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.   

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage