26.08.2019 - 7 Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow stellt sich und die Mitarbeiter der Verwaltung und ihre Funktionen vor. Sie teilt mit, dass der Jahresabschluss 2016 am 29.08.19 im Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt wird und nach erfolgreicher Prüfung umgehend an die Kommunalaufsicht, zur Genehmigung des Haushaltes 2019, weitergeleitet wird.

 

Die Informationsvorlage wird von Frau Lenschow erläutert. Sie teilt mit, dass das Erstellen des vorliegenden Berichtes von der Kommunalverfassung vorgeschrieben ist und jährlich dem Finanzausschuss vorgelegt wird. Sie geht auf die Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt ein.  Abschreibungen und Sonderposten sind noch nicht gebucht, dies erfolgt zum Jahresende. Insgesamt kann gesagt werden, dass das Ergebnis zum Halbjahr besser als erwartet ausgefallen ist. Die geplanten Grundstücksverkäufe fehlen, was der Situation mit dem B-Plan Proseken Süd geschuldet ist. Investitionen sind zum Halbjahr mit 9% ausgeführt, hier wird noch einiges passieren. Der Kassenbestand beläuft sich auf 1,1 Mio. Euro  damit ist die Gemeinde weiterhin zahlungsfähig. Ein Nachtrag ist vorerst nicht nötig, da Mehreinnahmen in der Gewerbesteuer und in den Schlüsselzuweisungen die fehlenden Erlöse aus Grundstücksverkäufen ausgleichen. Auf Nachfrage werden folgende Erläuterungen gegeben.

 

Fördermittel Bushaltestellen

Für insgesamt sechs Buswartehallen in Gägelow einschließlich Ortsteile wurden im März 2018 für das Jahr 2019 Förderanträge gestellt. Das zuständige Landesamt für Straßenbau und Verkehr hat uns im April 2019 mitgeteilt, dass das Förderprogramm überzeichnet ist. Es bestünde nunmehr die Möglichkeit, Anträge für das Sonderprogramm „Barrierefreie Haltestellen in M-V“ zu stellen. Für dieses Programm hat der Landkreis NWM nunmehr ein Gutachten erstellt, in dem Prioritäten festgelegt sind, in welchen Ortsteilen des Landkreises die Förderung unterstützt wird. Die Antragstellung erfolgt nunmehr an den Landkreis.

 

Bei den fehlenden öffentlich rechtlichen Leistungsentgelten handelt es sich größten Teils um die vom TSV zu zahlenden Gebühren.

 

Die erhöhten Personalaufwendungen kommen wie folgt zustande:

Ein Gemeindearbeiter erhält eine neue Entgeltgruppe ( EG 5 ) ab 01.05.2019

Das befristete Arbeitsverhältnis für Herrn Adam wurde von 11.06.2019 – 10.06.2020 verlängert.

 

Investive Auszahlungen f. Schulräume sowie Kauf von EDV-Ausstattung, hier teilt der Bürgermeister mit, dass im Juli/August diverse Rechnungen eingegangen sind und angewiesen wurden, diese jedoch in der Aufstellung zum 30.06.19 noch nicht enthalten sind.

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, hier sind noch die Schullastenausgleiche, die Bewirtschaftungskosten der Wohnungsgesellschaft, die Fassadensanierung der Schule und diverse Straßenunterhaltungsmaßnahmen (Fahrbahnsanierung) zu buchen.

 

Die Ausschussmitglieder erbitten nochmals einen Bericht per 30.09.19, Frau Lenschow sichert dies zu.

 

Die Finanzausschussmitglieder nehmen den Bericht zur Kenntnis.

 

Sachverhalt: Laut § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=37108&selfaction=print