03.09.2009 - 8 Ersuchen um das gemeindliche Einvernehmen zum A...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Herr Reppenhagen berichtet eingangs über den bisherigen Werdegang des Zielabweichungsverfahrens (ZAV). Dabei fragt er nach der Besonderheit, die es rechtfertigt, von den Zielen der Raumordnung abzuweichen und damit einen erheblichen Eingriff in die Planungshoheit und in das Landschaftsbild zu begründen.

 

Herr Säwert erklärt daraufhin die Ziele der Landesregierung, mehr Produktionskapazität in M-V anzusiedeln. Die Stärkung der Wirtschaftsregion hat dabei oberste Priorität.

Herr Säwert erklärt weiterhin die Planungsrechtliche Situation: die Prüfung des Landes und des Landkreises Nordwestmecklenburg hätten ergeben, dass das privilegierte Vorhaben im Außenbereich planungsrechtlich zulässig sei.

 

Auf die Frage von Herrn Siegerth, warum die ausgewiesenen Windeignungsräume nicht genutzt werden, wird entgegnet, dass die Vermessbarkeit der Testanlagen in regulären Eignungsgebieten gestört werden würde.

 

Herr Schulz macht auf die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes zum ZAV, des einmaligen Landschaftsbildes („Klein Sibirien“) und der planungsrechtlichen Gleichheit von Testanlagen und kommerziell betriebenen Windenergieanlagen aufmerksam. Herr Schulz fragt weiterhin nach der gesicherten Erschließung.

 

Frau Münter sieht die Tatbestandsvoraussetzungen des § 5 VI LPlG nicht erfüllt. Dies wird von Herrn Säwert bestritten. Gleichzeitig macht Herr Säwert darauf aufmerksam, dass das Ergebnis des ZAV kein Verwaltungsakt darstelle und somit keine Rechtsmittel zulässig seien.

 

Auf die Frage von Herrn Baetke nach den Folgen einer Nichterteilung des gemeindlichen Einvernehmens, antwortet Herr Reppenhagen, dass das StAUN das Einvernehmen ersetzen kann, wenn es rechtswidrig von der Gemeinde versagt wurde. Gegen die Ersetzung des Einvernehmens steht der Klageweg offen.

 

Herr Schubert (KENERSYS) erklärt auf Nachfrage, dass die Windenergieanlagen nach der Testphase nicht abgebaut werden, da dies unwirtschaftlich sei. Gleichzeitig wird versichert, dass neben den vier Testanlagen keine weiteren Anlagen entstehen werden.

 

Eine Bürgerin aus Bernstorf (Frau Gräfin v. Bernstorff) bemängelt die mit dem ZAV umgangene Bürgerbeteiligung. Weiterhin macht sie auf die Eigentümerschaft des Landes der betreffenden Flächen aufmerksam. Frau Gräfin v. Bernstorff erklärt, dass die Bürger von Bernstorf klagebereit seien, wenn die Genehmigung erteilt wird.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 35 BauGB zum vorliegenden Antrag der KENERSYS EUROPE GmbH auf Errichtung und Betrieb eines Testmessfeldes für Windenergieanlagen am Standort Questin.

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Abstimmungsergebnis des Bauausschusses:

Ja- Stimmen:               2             

Nein- Stimmen:              5             

Enthaltungen:              0