06.02.2019 - 9 Beschluss über die Antragstellung zur Breitband...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Mit dem Breitbandausbau in der Gemeinde Rüting ist auch die Antragstellung für Hausanschlüsse der gemeindlichen Objekte notwendig:

Folgende Anträge sind zu stellen:

-          Mehrfamilienhaus, Schweriner Str. 29 -31: Aufgrund der Anzahl der WE hat die Gemeinde keine Herstellungskosten zu tragen. Die Mieter entscheiden selbst, ob sie einen Folgevertrag möchten. Inwieweit zusätzliche Kosten für die Verlegung der Leitungen vom Hausanschlusspunkt zu den einzelnen Wohnungen entstehen, kann derzeitig nicht gesagt werden, da diese Kosten anbieterabhängig sind.

-          Gaststätte „Landhaus“: Der Hausanschluss sollte im Interesse späterer Nutzungen hergestellt werden. Da momentan kein Folgevertrag abgeschlossen werden kann, entstehen hier Kosten in Höhe von 599,00 €.

-          Dorfgemeinschaftshaus und FFW: Der Hausanschluss sollte mit Folgevertragsabschluss beantragt werden. Möglich sind der Abschluss eines Internetvertrages (mind. 29,99 €/Monat) oder auch nur eines Telefonvertrages („Telefon-Mini“) für 20,99 €/Monat.

Über einen Internetvertrag bei den infrage kommenden Objekten wird nach der Erschließungsmaßnahme gesondert entschieden. Hier können noch weitere potenzielle Anbieter Angebote in den nächsten Monaten unterbreiten. Der Abschluss der Folgeverträge erfolgt durch die EDV-Abteilung als zuständiger Fachabteilung.

 

Reduzieren

Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt die Antragstellung der Breitband-Hausanschlüsse wie im Sachverhalt dargelegt.

Für das Dorfgemeinschaftshaus und die Freiwillige Feuerwehr ist der Antrag ebenfalls zu stellen mit Abschluss eines Folgevertrages für 50 mBit und Telefon, falls notwendig.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=35425&selfaction=print