13.11.2018 - 9 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Zu den TOP 9 – 12 übernimmt Frau Bräsch die Sitzungsleitung.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Plüschow zum 31. Dezember 2014 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.   

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Plüschow zum 31. Dezember 2014 i. d. F. vom 22.10.2018.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 94.555,59 Euro ist als positiver Ergebnisvortrag in das Jahr 2015 zu übertragen. Dieser saldiert sich nunmehr auf -233.025,83 Euro.
Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 125.686,81 Euro im Rahmen des Jahresabschlusses wird die Notwendigkeit anerkannt. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

1


 

 

 

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Anlagen zur Vorlage