13.11.2018 - 19 Beschluss über die Umbenennung der "Dorfstraße"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ergebnis Auswahl Dorfstraße, Am Park und Boienhäger Weg OT Plüschow

Dorfstraße

Plüschow   1

Zur Seewiese   3

Am Hühnerberg  2

Am drögen Diek  2

Plüschower Dorfstraße 12

Plüschower Jägerweg 4

Plüschower Straße   6

 

Am Park

Am Schloss   10

Am Schlosspark  10

Zum Plüschower Schloss 0

Schlosspark   1

 

Boienhäger Weg

Auswahl Variante B

 

Sachverhalt:

Zur Schaffung geordneter Zustände in Bezug auf die Straßenbenennungen wird auf der Grundlage des § 51 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG – M-V) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert am 09.11.2015 (GVOBl. M-V S. 436) in Verbindung mit § 13 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V (SOG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.05.2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 246), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.07.2013 (GVOBl. M-V, S. 434) die Dorfstraße im Ortsteil Plüschow in den Straßennamen gem. oben ausgewählter Variante sowie die Straße „Am Park“ in den Straßennamen gem. oben ausgewählter Variante sowie der Boienhägener Weg im Ortsteil Plüschow in gem. oben  ausgewählter Variante umbenannt.

 

Denn die Namensgebung von Straßen ist eine ordnungsrechtliche Aufgabe. Sie dient im Interesse der Allgemeinheit der erkennbaren Gliederung des Gemeindegebietes und hat Bedeutung für das Meldewesen, die Polizei, Post, Feuerwehr und den Rettungsdienst. Maßgeblicher Zweck ist nicht erst die Abwehr konkreter Gefahren, sondern bereits die Vermeidung von Orientierungsschwächen und Verwechslungen.

 

Zur Vorbeugung der Verwechslungsgefahr darf in einer Gemeinde jeder Straßenname nur einmal vorkommen.

 

Es ist daher erforderlich, die mehrmals im Gemeindegebiet vorhandenen Straßennamen umzubenennen. Konkret betrifft es die „Dorfstraße“ und die Straße „Am Park“. Darüber hinaus gibt es aufgrund der Fusion der Gemeinden Upahl und Plüschow ähnlich lautende Straßennamen Boienhägener Straße und Boienhägener Weg. Auch diese Orientierungschwäche gilt es zu vermeiden.

 

Zugleich sollen die Hausnummern in Plüschow neu geordnet werden. Die Nummerierung wird wie oben beschrieben durchgeführt.

 

Während für die Namensgebung bzw. für die Straßenumbenennung ein entsprechender Beschluss der Gemeindevertretung notwendig ist, ist die Zuteilung von Hausnummern ein Geschäft der laufenden Verwaltung und bedarf keines Gemeindevertreterbeschlusses.

 

Die Hausnummern werden jedoch für den Ortsteil Plüschow zur Information in der Anlage dargestellt.

 

Die Hausnummernzuteilung erfolgt per Bescheid an die jeweiligen Eigentümer.

 

Die Einwohner wurden in einer öffentlichen Einwohnerversammlung am 26.09.2018 über die geplante Straßenumbenennung und die Neuordnung der Hausnummern informiert.

 

Zur Rechtsstellung der Betroffenen:

Den von der Straßenumbenennung Betroffenen stehen die gegen Verwaltungsakte eröffneten Rechtsbehelfe offen, d.h. zunächst der Widerspruch und anschließend die Anfechtungsklage. Das Gericht prüft jedoch lediglich einen Verstoß gegen das Willkürverbot, denn die Zuteilung eines Straßennamens bzw. einer Hausnummer begründet kein Recht: Die Wohnanschrift ist weder Bestandteil seines Persönlichkeitsrechts (Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 1 I Grundgesetz) noch Bestandteil seines Grundeigentums (Artikel 14 Grundgesetz).

 

 

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Beschluss:  

 

  1. Straßenumbenennungen:

 

Variante B:

 

  1. Die „Dorfstraße“ im Ortsteil Plüschow Gemarkung: Plüschow Flur: 1 Flurstück: 169/1 teilw.), 236 Flur: 2 Flurstück: 53/4, 37/1, 36/3, 36/1, 35/7, 53/1, 301 (teilweise im Eigentum des Landkreises Nordwestmecklenburg) wird in den Straßennamen  Plüschower Dorfstraße (mit fortlaufender Nummerierung im Ringsystem beginnend am Ortseingang aus Richtung Boienhagen kommend) umbenannt.

 

  1. Die Straße „Am Park“ im Ortsteil Plüschow Gemarkung: Plüschow Flur: 1 Flurstück: 204 wird in den Straßennamen  Am Schlosspark (mit wechselseitiger Nummerierung) umbenannt.
     
  1. Die Umbenennungen treten am 01.01.2019 in Kraft.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Umbenennungen in Gestalt einer Allgemeinverfügung ortsüblich bekannt zu geben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=34041&selfaction=print