01.10.2018 - 7 Vorstellung der Machbarkeitsstudie zum Bildung...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen hat als Mittelzentrum und Schulträger von zwei Grund- und einer Regionalschule besondere Herausforderungen zu meistern. Dies beinhaltet Entscheidungsfindungen zum bedarfsgerechten Ausbau und Erneuerung bestehender Einrichtungen. Die zukünftigen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus Fragestellungen der zu erwartenden Kinderzahlen, dem Inklusionsgedanken, der weiteren Differenzierung der Angebote sowie aus der erwünschten Vernetzung der einzelnen Einrichtungen.

 

Die Stadtvertretung hat am 15.05.2017 beschlossen, die Entscheidungsfindungen zur Schulentwicklung 2030 durch Dritte eingehender untersuchen zu lassen. Daraufhin wurde eine freihändige Vergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach den Vorgaben der VOL(A) durchgeführt. Im Ergebnis des Vergabeverfahrens hat der Hauptausschuss am 04.10.2017 beschlossen, die Bietergemeinschaft DKC Kommunalberatung GmbH / iwb Ingenieurgesellschaft mbH aus Düsseldorf mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Bildungsstandort Grevesmühlen 2030 zu beauftragen.

 

Inhalt der Machbarkeitsstudie war die Überprüfung und fachliche Beurteilung der beiden Vorzugsvarianten II und IIIb auf Grundlage der  Erfassung und Analyse des Bestandes sowie der zu erwartenden Bedarfe.  Die Machbarkeitsstudie wird auf der Sitzung durch Vertreter der Bietergemeinschaft DKC Kommunalberatung GmbH / iwb Ingenieurgesellschaft mbH vorgestellt und erläutert.

 

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus politischen Vertretern, Eltern- und Lehrervertretern sowie Vertretern der Diakonie und der stadteigenen KiTa hatte sich vorab in 2016 intensiv mit bestehenden Mängeln, Bedarfen und Zielstellungen auseinander gesetzt sowie bereits Varianten erarbeitet und sich auf die beiden o.g. Vorzugsvarianten geeinigt.

 

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie waren alle Schulträger (Stadt, Diakonie) sowie Vertreter der Lehrerschaften der jeweiligen Schulen eingebunden. Hauptaufgabe war hierbei, das Raumprogramm vor dem Hintergrund des erforderlichen inklusiven Anspruches sowie bezogen auf die gemeinschaftliche Arbeitsweise aller Schulformen heraus zu erarbeiten. Hierbei wurden die Beteiligten auch von Frau Uhle von der Universität Rostock als fachliche Beraterin unterstützt.

 

Im weiteren Vorgehen sollen  für die beschlossene Variante Finanzmittel aus dem Sonderprogramm für den Schulbau beantragt werden. Dazu ist bis zum 15.10.2018 ein Antrag im Rahmen der Förderung der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung einzureichen. Grundlage für den Antrag werden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für die entsprechende Variante sein.

 

Im Rahmen des Ausschusses am 27.09.18 führt das beauftragte Büro die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie eingehender aus.

 

 

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Ausführungen des BM zum Sachverhalt der Beschlussvorlage:

 

Herr Prahler, berichtet einleitend über die Machbarkeitsstudie zum Bildungsstandort Grevesmühlen 2030 und die möglicherweise umzusetzenden Varianten. Grund für die Sondersitzung ist die Beantragung von konkreten Fördermitteln mit Terminsetzung 15.10.2018, u. a. für solche Maßnahmen, die mit dem Schulstandort 2030 im Zusammenhang stehen. Eine Präsentation der Ergebnisse aus dieser Machbarkeitsstudie ist auf einer erweiterten Sitzung des Hauptausschusses am 27.09.2018 erfolgt.

 

Nach der Analyse zum Themenfeld „Bildungsstandort 2030“ wurden verschiedenste Varianten geprüft und der Stadtvertretung im Jahr 2017 vorgestellt. Daraufhin hat sich die Stadtvertretung entschlossen, eine professionelle Machbarkeitsstudie zu beauftragen.

 

Der Bürgermeister macht deutlich, dass die Stadt Grevesmühlen im Schulbereich nur für die Gebäude zuständig ist. Die pädagogische Seite ist Angelegenheit des Landes. Planerische Angelegenheiten entscheidet der Landkreis mit seiner Kreisschulentwicklungsplanung.

 

Die Stadt ist für einen Teil unserer Schulen als Schulträger verantwortlich, nicht jedoch für die jetzige Förderschule und auch nicht für das Gymnasium in Grevesmühlen. Diese Gebäude sind in Kreisträgerschaft.

Mit der Ploggenseeschule, Wasserturmschule und der Sporthalle hat die Stadt Grevesmühlen einen großen Schulkomplex, der zu DDR-Zeiten in einem Zeitraum von 1970 – 1974 entstanden ist. Seitdem hat es Modernisierungen sowie einige Umbauten, aber in Bezug auf die Grundausstattung des Raumprogramms keine wesentlichen Veränderungen gegeben. In den letzten Jahren ist eine Modernisierung, auch aus Brandschutzgründen, der Fritz-Reuter-Schule erfolgt.

Die Fritz-Reuter-Schule hat sich entschieden, zukünftig verstärkt in Richtung „volle Halbtagsschule“ zu gehen, was neue pädagogische Aufgaben, aber auch räumlichen Bedarf mit sich bringen wird.

 

Bei der gesamten Betrachtung wurden aber auch Kita und Hort nicht außer Acht gelassen. Ebenso wurde die Mosaik-Schule begutachtet, die ebenfalls in den 70er Jahren gebaut wurde. Die Diakonie als Träger hat darauf hingewiesen, dass hier erheblicher Investitionsbedarf besteht.

In Bezug auf die Ploggenseeschule und die Regionalschule hat die Stadt ein räumliches Problem, sowohl in Fachkabinetten als auch sämtlichen Klassenräumen. Grund dafür sind hohe Kinder- bzw. Schülerzahlen, sowie die neuen Brandschutzbestimmungen in den Schulen. Von diesen Schulen wurde der Wunsch nach einer Aula sowie einer höheren Kapazität für den Sportbereich geäußert.

 

Alle diese Wünsche sind in die Machbarkeitsstudie eingeflossen, die innerhalb von einem dreiviertel Jahr erarbeitet und für zwei Varianten entwickelt wurde.

Im ersten Schritt ist eine Begutachtung des Zustandes als auch der räumlichen Kapazitäten der bestehenden Immobilien vorgenommen worden. Eine Variante beinhaltet den Ankauf der Förderschule in der Wismarschen Straße, die andere Variante sah einen Schulkomplex rund um die Ploggensee- und die Wasserturmschule vor. Beide Varianten beinhalten aber im Wesentlichen die weitere Nutzung unserer Bestandsimmobilien.

Ergebnis dieser Begutachtung ist, dass es einen zusätzlichen Bedarf an Klassenräumen gibt,

da die bestehenden Räumlichkeiten jeweils um einen kleinen Vorbereitungsraum erweitert worden sind.

Weiterhin ist dazugekommen eine Ein-Feld-Halle, die Aula, gemeinsame Nutzung einer Bibliothek für Schüler und Lehrer, ein gemeinsamer Lehrertrakt ist entwickelt worden, um den Schulcampus mit Leben zu erfüllen. Es ist ebenso dazugekommen, dass verschiedene kleine Räumlichkeiten für die sozialpädagogische Arbeit und Förderung von Hör- oder Sehgeschädigten zusätzlich geschaffen werden.

 

Es sind mehrere Varianten geprüft worden, inwieweit sie machbar sind, bzw. mit welchen baulichen Maßnahmen bzw. mit welchen Kosten bei den jeweiligen Varianten zu rechnen ist.

 

Für Variante IIIb hat der Gutachter vorgeschlagen, das Bestandsgebäude der Förderschule aufgrund der räumlichen Defizite (Raumgrößen, Brandschutz, allgemeiner baulicher Zustand, Denkmalschutz) nicht weiter zu verfolgen. Ein Abriss und Ersatzneubau sollten hier in Erwägung gezogen werden.

Die Variante 2 beinhaltete einen Neubau auf der sogenannten „Bürgermeisterwiese“ mit 9.000 m² zusätzlicher Nutzfläche.

 

Der Gutachter hat ein Gesamtvolumen von über 50 Millionen Euro ermittelt, davon sind 15 Millionen Euro Instandhaltungsmaßnahmen, die an unseren Schulen in den nächsten Jahren anfallen würden.

 

Der Hauptausschuss hat sich daraufhin geeinigt, dass die Kosten für den Neubaukomplex am Ploggenseering, bezogen auf die Wasserturm- und die Ploggenseeschule gesondert dargestellt werden. (Eine Tischvorlage wurde dazu ausgereicht.) Die Kosten liegen bei ca. 25 Millionen Euro, die sich zusammensetzen aus dem neu geschaffenen Gebäude 13 und den Umbaukosten in den Bestandsgebäuden Grundschule Ploggensee, Haus 2 und Haus 3, und die Umbaukosten in der Wasserturmschule.

 

Es geht jetzt um 24,8 Millionen Euro, die in den EFRE-Antrag einfließen sollen.

Die endgültige Entscheidung über die Variante liegt bei der Stadtvertretung.

Der Bürgermeister bittet die anwesenden Stadtvertreter, den Fördermittelantrag zu stellen.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, noch keinen Beschluss über eine Variante der Machbarkeitsstudie zu fassen. Die Variantenentscheidung sollte erst nach eingehender Diskussion in den Fachausschüssen und nach Vorliegen des Lärmgutachtens gefällt werden.

Der Bürgermeister bittet um Legitimation für den folgenden Tagesordnungspunkt, den EFRE-Antrag zu stellen.

 

Fazit des Bürgermeisters: Die Stadt Grevesmühlen ist Mittelzentrum. An den vorhandenen Schulen aus den 70er Jahren wurde kaum etwas verändert. Die ermittelten Kosten sind eine Herausforderung, aber wir stehen erst am Anfang unserer Bemühungen. Wir sollten dafür sorgen, dass wir 2030 einen Schulstandort und Immobilien haben, auf die wir stolz sein können.

 

Herr Baetke ist froh darüber, dass die Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben wurde und anhand der vorliegenden Kostenzahlen ein Konzept für die weitere Vorgehensweise entwickelt wird.

Herr Schönfeld ist mit der Einschätzung zur Machbarkeitsstudie nicht zufrieden. Es sollte ein Vergleich der Varianten erfolgen, der dann seitens der Verwaltung abgebrochen wurde. Zum anderen ist die Förderschule bei der ganzen Einschätzung sehr schlecht weggekommen. Die Förderschule sollte zumindest in die Überlegungen einbezogen werden, die Räumlichkeiten in den Bauphasen zu nutzen.

Außerdem ist Herr Schönfeld der Meinung, dass die Stadtvertreter bewusst „ausgesperrt“ wurden. Es ist eine vernünftige Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Stadtvertretung und Pädagogen erforderlich.

Es ist klar, dass eine Summe von 52 Millionen nicht machbar ist, deshalb sollte eine Finanzierung in Etappen erfolgen. Bedauerlich ist, dass es an der Fritz-Reuter-Schule nicht vorwärts geht, da es bereits Fördermittelzusagen gibt.

Frau Münter bringt klar zum Ausdruck, dass die Förderschule den Forderungen für eine moderne Schule nicht gerecht wird und schlägt daher vor darüber nachzudenken, unter Beachtung von Lärmschutz, Verkehrsanbindung u. ä. an anderer Stelle ein neues Schulzentrum zu bauen. Der jetzige Bereich der Schulen könnte für die Schaffung von weiterem Wohnraum genutzt werden.

Herr Dr. Anderko kann der Einschätzung von Herrn Schönfeld nicht zustimmen und merkt an, dass die Förderschule keineswegs schlecht dargestellt wurde. Der eingeschlagene Weg wird für richtig gehalten und sollte weiter verfolgt werden. Dr. Anderko plädiert dafür, dem Vorschlag des Bürgermeisters zu folgen, um zu einer vernünftigen Lösung zu kommen.

Herr Grote stimmt den Äußerungen von Dr. Anderko zu, weist aber auch darauf hin, dass die Arbeiten an der Fritz-Reuter-Schule hätten beschleunigt werden können.

Herr Baetke betont ebenfalls, dass das eine Forderung der Stadtvertreter war, den Neubau des Hortgebäudes an der Fritz-Reuter-Schule schnellstmöglich umzusetzen.

 

Herr Prahler informiert, dass das Raumprogramm abgestimmt und Kosten ermittelt wurden. Jetzt kann europaweit ein Architekt beauftragt werden. Es gibt aber keine Fördermittelzusage für die Fritz-Reuter-Schule. Eine Umsetzung der Maßnahmen in Höhe von 3,5 Millionen Euro ist ohne Fördermittel nicht möglich.

Desweiteren wird versichert, dass niemand in der Planungsphase „ausgesperrt“ wurde.

Wenn die Verwaltung hier weiter tätig werden soll, bedarf es einer Grundsatzentscheidung der Stadtvertretung.

 

Herr Scharnweber plädiert dafür, das ganze Projekt in seiner Komplexität zu betrachten und nicht etwa die Fritz-Reuter-Schule auszugliedern.

 

Herr Schiffner informiert, dass er an der letzten Ausschusssitzung nicht teilnehmen konnte und die dazu ausgereichte Power-Point-Präsentation schwer zu lesen war. Herr Schiffner bittet um Ausreichung der Machbarkeitsstudie in Papierform, um so eine bessere Vorbereitung für die Sitzung zu gewährleisten.

Weitere Ausreichungen in Papierform sollten über die Fraktionsvorsitzenden abgefragt werden.

 

Der Stadtpräsident erklärt, dass dem mehrheitlichen Wunsch entsprochen wird und die Diskussion in die Ausschüsse vertagt wird. Die Möglichkeit einer endgültigen Abstimmung gibt es dann am 29.10.2018 bzw. 10.12.2018.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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