04.09.2018 - 5 Grundsatzbeschluss über die Vergabe von Planung...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Wandel weist darauf hin, dass Fördergelder für Schulneubau bereits bis 2023 vergeben sind, somit gibt es keinen Grund Geld für Planungsleistungen auszugeben.

 

Herr Wandel ergänzt, dass die Mittel in Höhe vom 50.000.- Euro, die im Haushalt hierfür eingestellt sind, in den nächsten Haushaltsplan mit übernommen werden.

 

Sachverhalt:

 

Vor dem Hintergrund nicht ausreichender Hortplätze wurde anfangs der Neubau eines Hortgebäudes diskutiert. Der Hort ist aktuell im Grundschulgebäude untergebracht. Da die Raumkapazität hier begrenzt ist, werden fast alle Klassenräume doppelt sowohl für den Unterricht als auch vom Hort genutzt. Dies ist langfristig keine zufriedenstellende Lösung. Im Hinblick auf den schlechten baulichen Zustand des Grundschulgebäudes wurde vorgeschlagen, die nötigen Hort- und Klassenräume in ausreichender Anzahl in einem neu zu errichtenden Anbau an das Bestandsgebäude unterzubringen. Gleichzeitig könnten zusätzliche barrierefreie Räume für die Anerkennung als integrative Schule geschaffen werden. Die Anbauvariante hat gegenüber einem Ersatzbau an gleicher Stelle den Vorteil, dass das bisherige Grundschulgebäude während der Bauzeit weiter genutzt werden könnte und eine kostenintensive Interimslösung z.B. durch das Aufstellen von Containern entfallen würde. Alternativ könnte ein kompletter Schulneubau an einem noch zu findenden Standort geprüft werden.

 

Die Gemeinde kann das Vorhaben nur unter der Voraussetzung der Gewährung von Fördermitteln umsetzen. Die Landesregierung will in dieser Wahlperiode 325 Millionen Euro in den Neubau und die Sanierung von Schulen investieren und hat dazu ein „Sonderprogramm für den Schulbau“ vorbereitet. Das Land bewilligt diese Finanzhilfen aus dem Strategiefonds  im Rahmen des EFRE-Förderprogramms „Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung“ auf Basis der Stadtentwicklungsförderrichtlinie (siehe Anlage StadtentwFöRL M-V). Danach sind Zuwendungsempfänger die im Landesraumentwicklungsprogramm M-V als Ober- und Mittelzentren benannten Gemeinden, so dass die Gemeinde Gägelow nicht mit einer Förderung rechnen kann.

 

Für den ländlichen Raum steht die Möglichkeit einer Förderung nach der  Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (siehe Anlage LEFDRL M-V) zu Verfügung. Die Förderung von Schulen fällt gem. Nr. 2 der Richtlinie in den Förderbereich 1. Gefördert werden Maßnahmen in den Hauptorten ausgewählter Grundzentren. Die Hauptorte sind in der Anlage zur Richtlinie aufgelistet. Da die Gemeinde Gägelow nicht benannt ist, kann nicht mit Fördermitteln aus diesem Topf gerechnet werden.

 

Zusammenfassend wird festgestellt, dass aktuell keine Aussicht auf Fördermittel für das Schulbauvorhaben in Proseken besteht. Beide Förderrichtlinien gelten bis zum 31.12.2023.

 

Für einen Anbau wurden auf Grundlage der Nutzfläche und der durchschnittlichen Baukosten für Nichtwohngebäude voraussichtliche Kosten in Höhe von 2,2 Mio € geschätzt (Stand Baufertigstellungen 2017 - ohne Abbruchkosten und Freianlagen). Bei der Schätzung des Auftragswertes für die Planungsleistungen sind alle Leistungen zusammenzurechnen (Gebäudeplanung, Tragwerk, Technische Anlagen etc.), so dass der Auftragswert voraussichtlich über dem EU-Schwellenwert von aktuell 221.000 € liegen wird. Die Planungsleistungen sind danach europaweit auszuschreiben.

 

Da die Umsetzung der Maßnahme momentan nicht gesichert ist, wird empfohlen vorerst nur die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) auszuschreiben. Das Honorar für die Grundleistungen dieser Leistungsphasen für die Anbauvariante wird auf ca. 36.000,00 € geschätzt. Eventuelle Untersuchungen alternativer Lösungsansätze sind als Besondere Leistung nicht enthalten und separat zu vergüten.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten zu entscheiden, ob vor dem Hintergrund, dass keine Fördermittel in Aussicht stehen, die Planungsleistung für die Gebäudeplanung ausgeschrieben werden soll.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Planungsleistungen für die Gebäudeplanung für das Vorhaben Anbau an die Regionale Schule mit Grundschule Proseken entsprechend den geltenden Vergabevorschriften auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgt vorerst für die Leistungsphasen 1 und 2.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

0

Nein- Stimmen:

8

Enthaltungen:

0


 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=33317&selfaction=print