28.08.2018 - 6 1. Nachtragshaushaltssatzung/Nachtragshaushalts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Frau Lenschow erläutert, dass die angeordnete Umsetzung der haushaltswirtschaftlichen Sperre in Höhe von 160.000 € nicht vollständig umgesetzt werden konnte. Dies liegt unter anderen an den erhöhten Ausgaben für Winterdienst mit 45.000 €, Brandschutzkonzept Schule Proseken mit 10.000 € und Abfallgebühren mit 7.000 €. Der unteren Rechtsaufsichtsbehörde sind die Bemühungen der Gemeinde nachgewiesen worden. Ein Problem im Haushalt waren die eingestellten Mittel für die Schadenersatzforderung im Zusammenhang mit den Windkraftanlagen in Höhe von 730.000 €. Dennoch lässt sich sagen, dass der Doppelhaushalt eine gute Sache ist, für 2018/19 konnte der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt erreicht werden, der Ausgleich des Finanzhaushaltes erfolgt durch die Abnahme der liquiden Mittel.

 

 

 

Sachverhalt:

Die Genehmigung des in § 4 der Haushaltssatzung 2018/2019 festgesetzten Höchstbetrages der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wurde durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde unter der Auflage erteilt, dass die Gemeindevertretung bis 28.09.2018 eine Nachtragssatzung zu beschließen hat, bei der der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit keinen negativen Saldo ausweist.

 

Es wurde zudem angeordnet, dass der Bürgermeister eine haushaltswirtschaftliche Sperre verfügt, die zu einer Verbesserung des Saldos der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen um mindestens 160.281 Euro führt. Über einen Nachtragshaushalt könnte die geforderte Einsparung modifiziert werden.

 

Gemäß den Bestimmungen des § 48 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen sowie bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

 

Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.      

 

Reduzieren

Beschluss:  

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Gägelow für den Doppelhaushalt 2018/2019.             

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

4

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=33218&selfaction=print