12.07.2018 - 12 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2015

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Springer übergibt erneut die Sitzungsleitung an seinen 1. Stellvertreter, Herrn Voß.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss der Gemeinde Upahl zum 31. Dezember 2015 gemäß § 3a KPG geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.07.2018 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.     

 

 

Reduzieren

Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2015.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

Anmerkung: Herr Springer hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.