12.07.2018 - 9 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 12.07.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Springer übernimmt wieder die Sitzungsleitung.
Sachverhalt:
Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Upahl zum 31. Dezember 2014 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der
Gemeinde Upahl zum 31. Dezember 2014 i. d. F. vom 29.05.2018.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 113.806,98 Euro ist in das Jahr 2015 als positiver Ergebnisvortrag zu übertragen. Der Ergebnisvortrag saldiert sich somit auf -475.874,78 Euro.
Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 85.549,10 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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93,2 kB
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730,1 kB
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