13.03.2018 - 12 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2015 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

 

 

 

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Beschluss:  

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der

Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2015 i. d. F. vom 20.02.2018.

Das Ergebnis schließt mit einem Überschuss in Höhe von 80.557,27 Euro ab und ist als Ergebnisvortrag in das Jahr 2016 zu übertragen. Der Ergebnisvortrag saldiert sich somit auf 688.149,62 Euro.

Für die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 14.932,55 Euro und die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 104.949,97 Euro wird durch Beschluss der Gemeindevertretung die Notwendigkeit anerkannt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

4

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=31485&selfaction=print