13.03.2018 - 10 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2014 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

 

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Beschluss:  

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der

Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2014 i. d. F. vom 19.02.2018.

Das Ergebnis beträgt Null. Es ist somit kein Ergebnisvortrag zu übertragen. Der Ergebnisvortrag aus Vorjahren ist positiv und beträgt 607.592,35 Euro.

 

Für die überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 12.543,00 Euro und die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 104.744,91 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

4

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage