13.03.2018 - 8 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2013 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

 

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Beschluss:  

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der

Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2013 i. d. F. vom 14.02.2018.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 169.423,71 Euro ist in das Jahr 2014 als positiver Ergebnisvortrag zu übertragen. Der Überschuss saldiert sich somit auf 607.592,35 Euro.

 

Für die überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 3.344,71 Euro und die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 117.395,20 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

4

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage