20.03.2018 - 8 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 20.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Gemäß § 24 KVMV hat Herr Wandel weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu diesem TOP teilgenommen. Herr Wandel übergibt
die Sitzungsleitung an Herrn Kolz.
Sachverhalt:
Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2012 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegen stehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2012 i. d. F. vom 01.02.2018.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 438.168,64 Euro ist in das Jahr 2013 als positiver Ergebnisvortrag zu übertragen.
Für die überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 8.102,47 Euro und die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 123.775,52 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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105,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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808,4 kB
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