01.02.2018 - 7 Erklärung zum Einvernehmen gemäß § 16 KiföG M-V...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Sozialausschuss Gägelow
- Datum:
- Do., 01.02.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Manuela Wulff
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Wulff erläutert die Beschlussvorlage und beantwortet die ihr gestellten Fragen.
Sachverhalt:
Die Finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthalts an den Kosten der Kindertagesförderung ist in § 20 KiföG M-V geregelt.
Soweit der Finanzierungsbedarf des in Anspruch genommenen Platzes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege nach § 2 nicht vom Land und dem jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 19 Absatz 1 und 2 gedeckt wird, hat die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, diesen in Höhe von mindestens 50 vom Hundert zu tragen, jedoch ohne die Kosten der Verpflegung nach § 10 Absatz 2.
In der Gemeinde Gägelow befinden sich zwei Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft. Diese sind die Kita Proseken „De lütten Plappersnuten“ in der Kirchstraße 7 und der Hort Proseken in der Hauptstraße 18 in Proseken.
Im Januar 2018 werden in der Kita insgesamt 68 Kinder im Alter von 0- 6 Jahren und im Hort insgesamt 53 Kinder im Alter von 6-10 Jahren aus der Gemeinde Gägelow in Proseken betreut.
Im Jahr 2017 wurden über einen direkten Zuschuss die Elternbeiträge für die Betreuung von Krippenkindern und Kindergartenkindern im letzten Jahr vor der Einschulung (Vorschuljahr) gesenkt. Für die Kindergartenbetreuung der Kinder im Alter von 3 -5 Jahren und für die Hortbetreuung wurden keine Elternentlastungen gewährt. Alle Kostenbeteiligungen sind anliegend in den Tabellen Seite 1 dargestellt.
Ab Januar 2018 werden die Elternbeiträge für die Kita (KK, Kiga) mit Ausnahme des bereits gesenkten Vorschuljahres über einen direkten Zuschuss gesenkt. Für die Hortbetreuung werden keine Elternentlastungen gewährt. Alle Kostenbeteiligungen sind anliegend in den Tabellen Seite 1 dargestellt.
In den anliegenden Tabellen Seite 3 ist ein Vergleich der Kostenbeteiligungen 2017 und 2018 dargestellt. Insbesondere ist hierbei auf Kostensteigerungen bzw. Kostensenkungen in 2018 für Eltern und Wohnsitzgemeinde (WSG) eingegangen worden.
Zu den ausgewiesenen Kostensteigerungen tragen die reduzierten Landes- und Kreismittel ab 01.01.2018 bei. Dadurch erhöht sich die Kostenbeteiligung der Gemeinde Gägelow im Jahr 2018 um ca. 6.600 € (Berechnung auf Grundlage der Belegungen Kita und Hort in 01/2018).
Weitere finanzielle Hilfen können Personensorgeberechtigte zur anteiligen Entlastungen von Elternbeiträgen für die Förderung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle finden wie:
a.) sozialverträgliche Staffelung der Elternbeiträge
b.) vollständige oder teilweise Übernahme der Elternbeiträge
c.) Übernahme der Verpflegungskosten als Bildungs- und Teilhabeleistung nach § 28 Absatz 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Aufgrund der vorbezeichneten und in den Tabellen Seite 2 dargestellten Elternentlastungen empfiehlt die Verwaltung eine Kostenbeteiligung der Gemeinde Gägelow für Kinder mit ihrem gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde Gägelow in Anteilen von Hundert wie in den Tabellen Seite 4 und 5 ausgewiesen soweit der Finanzierungsbedarf des in Anspruch genommenen Platzes in einer Kindertageseinrichtung nach § 2 KiföG M -V nicht vom Land und dem zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 19 Abs. 1 und 2 gedeckt wird.
Der Sozialausschuss nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Gägelow erklärt hiermit das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 16 KiföG M-V ab 1. Januar 2018 für die Kita „Proseken“ und den Hort Proseken und trägt für Kinder mit ihrem gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde Gägelow in Anteilen von Hundert wie in den anliegenden Tabellen der Seiten 4 und 5 ausgewiesen.
Anlagen zur Vorlage
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