23.06.2009 - 3 Beschluss über die Gültigkeit der Wahlen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Gemäß §§ 44, 71 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KWG M-V) hat die neue Vertretung über die Gültigkeit der Wahl und über Einsprüche gem. §§ 43, 70 KWG M-V zu beschließen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage lagen für die Gemeinde Roggenstorf keine Einsprüche für die Gültigkeit der Wahl vor. Da jedoch gemäß § 43 KWG M-V Einsprüche binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses erhoben werden können und diese Frist zum Datum der konstituierenden Sitzung noch nicht abgelaufen ist, muss dieser Beschluss unter den Vorbehalt eventuell noch eingehender Einsprüche gesetzt werden.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Roggenstorf beschließt unter dem Vorbehalt, dass binnen einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses keine Einsprüche zur Wahl gemäß §§ 43 und 70 des Kommunalwahlgesetzes M-V eingehen:

 

  1. die Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Roggenstorf für gültig zu erklären,
  2. die Wahl des gewählten Bewerbers für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Roggenstorf für gültig zu erklären.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               7

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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