05.10.2017 - 6.1 Überplanmäßige Auszahlung und Auftragserteilung...

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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Für die FF Upahl sind 4 Funkmeldeempfänger anzuschaffen. Dazu wurde eine freihändige Vergabe nach den Vorgaben der VOL/A durchgeführt. Im Ergebnis der Ausschreibung soll dem wirtschaftlichsten Bieter, der Firma DT Digitaltechnik GmbH der Zuschlag erteilt werden.

Die Maßnahme war nicht geplant, so dass eine überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 1.300,00 € für Lieferung der Funkmeldeempfänger erforderlich wird.

Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Upahl entscheidet der Bürgermeister lt. § 8 Abs. 2 Nr. 11 bei überplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben unterhalb einer Wertgrenze von 10% des betreffenden Produktsachkontos. In diesem Fall ist die überpanmäßige Ausgabe durch die Gemeindevertretung zu bestätigen.

 

Finanzierung:

Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem Produktsachkonto  12601.52350000.

Der Haushalt der Gemeinde ist noch nicht rechtskräftig. Die Beschaffung ist für die Einsatzfähigkeit der FF dringend notwendig. Zur Absicherung von Pflichtaufgaben ist die Aufwendung daher unaufschiebbar. Die Auszahlung entspricht damit den Kriterien der vorläufigen Haushaltsführung.

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt die Auftragserteilung zur Beschaffung von 4 Stk. Funkmeldeempfänger sowie die entsprechende überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.300,00 € im Konto 10/12601.08270000. 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

9

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

 

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Anlagen zur Vorlage