17.10.2017 - 13 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2013

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Aufgrund des § 24 KV M-V übernimmt die 2. Stellv. des Bürgermeisters, Frau Bräunig für diesen TOP die Leitung der Sitzung.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss der Gemeinde Plüschow zum 31. Dezember 2013 gemäß § 3a KPG geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.10.2017 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.          

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2013.    

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

5

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

1


 

Der Bürgermeister übernimmt wieder die Sitzungsleitung.

 

 

 

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