27.07.2017 - 6 Zuweisung zusätzlicher Landesmittel für die Ver...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 27.07.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Manuela Wulff
Wortprotokoll
Frau Rahn weist erneut darauf hin, dass es sich bei der Einrichtung um die Kita „Landmäuse“ handelt und nicht „kleine Landmäuse“.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 21.03.2017 teilt der Fachdienst Jugend des Landkreises Nordwestmecklenburg mit, dass es für das Jahr 2017 eine Zuweisung zusätzlicher Landesmittel gibt. Die Gelder stehen aufgrund des Wegfalls des Betreuungsgeldes zur Verfügung. Folgende Zweckbindung wurde vorgegeben: Verbesserung der Kindertagesbetreuung.
Als Verteilungsschlüssel wurde die Anzahl der Kinder im Alter von 0 – 10 Jahren genommen, welche zum Stichtag 31.12.2015 in der Gemeinde ansässig waren.
Für die Gemeinde Upahl stehen demnach 3.434,29 € zur Verfügung.
Die Gemeine kann die Mittel frei an Träger von Betreuungseinrichtungen sowie Tagespflegepersonen verteilen.
Zu Vorschlag 1:
Da die Gemeinde Upahl keine eigene Betreuungseinrichtung vorhält, wurde bezogen auf den Monat Juni 2017 geprüft, wo Kinder der Gemeinde in Kindertageseinrichtungen und tagespflege betreut werden (siehe Anlage 1). Die Finanzmittel wurden entsprechend der Kinderzahl auf die betreffenden Einrichtungen und Dienste verteilt.
Zu Vorschlag 2:
Vom Bürgermeister der Gemeinde wird folgender Vorschlag unterbreitet:
Mit der Kita „Die kleinen Landmäuse“ in Upahl hält die Gemeinde Upahl gemäß § 14 Kindertagesförderungsgesetz- KiföG M-V auf ihrem Gebiet eine Einrichtung zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes für die Kindertagesbetreuung vor.
Die Tagespflegepersonen Frau Rudoll und Frau Zemke ergänzen dieses Betreuungsangebot in Sievershagen mit Ihren Diensten.
Aus diesem Grund sollen die zusätzlichen Landesmittel dort für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden.
Die Mittel können vom Träger und den Tagespflegepersonen einrichtungsspezifisch zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung eingesetzt/verwendet werden. Die jeweiligen Maßnahmen/Projekte sind bis 31.12.2017 umzusetzen. Mit der Ausreichung der Finanzmittel werden die Zuwendungsempfänger aufgefordert, einen einfachen Verwendungsnachweis und Kurzbericht bis zum 31.03.2018 gegenüber der Gemeinde zu erbringen.
Die Betreuungseinrichtungen und Tagespflegepersonen können auch noch Mittel aus anderen Kommunen/Gemeinden erhalten. Zur Deckung der Wohnsitzgemeindeanteile im gemeindlichen Haushalt oder die Anschaffung von Spielplatzgeräten dürfen die Landesmittel nicht verwendet werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 11 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Herr Voß hält den Einsatz der finanziellen Mittel für Malerarbeiten für ungünstig, da seiner Meinung nach der Vermieter für die malermäßige Instandsetzung sorgen muss. Um Prüfung im Mietvertrag wird gebeten.
Der BM weist darauf hin, dass der Vermieter für die äußere Instandsetzung verantwortlich ist, der Träger ist für die inneren Instandsetzungsmaßnahmen zuständig. Die Malerarbeiten würden dann bei der nächsten Entgeltverhandlung wieder umgelegt werden und eine Erhöhung der Elternbeiträge zur Folge haben.
Anlagen zur Vorlage
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