11.05.2017 - 9 Beschluss über die Selbsteinschätzung zur Zukun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 11.05.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Prahler erläutert mit Hilfe einer Präsentation die Hintergründe und Ziele der Selbsteinschätzung der Gemeinde. Dabei wird auch auf die gesetzliche Verpflichtung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Leitbildgesetz hingewiesen.
Herr Voß erkundigt sich zur Formulierung unter IV.a) der Selbsteinschätzung:
„Die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Upahl ist gefährdet.“
Herr Prahler erklärt, dass die für Upahl ermittelten Fakten und Zahlen diese Formulierung zur Selbsteinschätzung forderten.
Herr Springer erinnert nochmals an die guten Erfahrungen und Ergebnisse bei der Fusion mit der ehemaligen Gemeinde Hanshagen. Die Gemeindevertretung ist bemüht, ein Maximum an finanziellen Zuwendungen bei einer Fusion mit der Gemeinde Plüschow zu erhalten. Diesbezüglich werden Gespräche beim Innenministerium geführt.
Herr Springer als auch Herr Voß erklären, dass sie inhaltlich mit der vorgelegten Selbsteinschätzung einverstanden sind.
Herr Voß möchte gern in Absprache mit Frau Scheiderer das Resümee redaktionell überarbeiten.
Die Gemeindevertreter stimmen diesem Vorschlag zu.
Sachverhalt:
Am 14. Juni 2016 trat das Gesetz zur Einführung eines Leitbildes „Gemeinde der Zukunft und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes“ – Gemeinde-Leitbildgesetz (GLeitbildG) in Kraft, welches die Gemeinden Mecklenburg-Vorpommers zur Selbsteinschätzung hinsichtlich ihrer Zukunftsfähigkeit verpflichtet. In der Broschüre zum Gemeinde-Leitbildgesetz (S 7) wird dazu folgendes ausgeführt: „Durch § 2 Absatz 1 GLeitbildG werden alle amtsangehörigen Gemeinden dazu verpflichtet, eine eigenverantwortliche Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit, orientiert an den Kriterien des Leitbilds, vorzunehmen. Am Ende des Prozesses steht ein Beschluss der Gemeindevertretung“, welchem gegebenenfalls ein Beschluss zur Aufnahme von Fusionsverhandlungen mit Nachbargemeinden hinzugefügt werden kann. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Feststellung der fehlenden Zukunftsfähigkeit wegen des im GLeitbildG festgelegten Freiwilligkeitsprinzips keine unmittelbaren Auswirkungen entfaltet. Mögliche mittelbare Auswirkungen werden im GLeitbildG nicht benannt.
Um vergleichbare Ergebnisse aus allen Gemeinden zu erzielen, wurde in einem Workshop des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern eine „Handreichung Selbsteinschätzung“ erarbeitet, welche einen Kriterienkatalog enthält, anhand dessen sich die Gemeinden Punkte vergeben sollen. In vier Kategorien können jeweils 25 Punkte und somit insgesamt 100 Punkte erzielt werden. Ab einer Gesamtpunktzahl von 51 Punkten gilt eine Gemeinde grundsätzlich als zukunftsfähig, sollte sich aber, insbesondere mit Blick auf eventuell ermittelte Schwachstellen, auch bei geringer Abweichung nach oben, verstärkt mit der Frage der eigenen Zukunftsfähigkeit befassen.
Zur Selbsteinschätzung gehört daneben aber auch eine textliche Erläuterung/Ergänzung des über den Kriterienkatalog ermittelten Punktwerts. Diese entnehmen Sie bitte der Anlage zu 4.
Zur Selbsteinschätzung sind die Gemeinden nach dem GLeitbildG verpflichtet. Dort ist zudem in § 2 Absatz 1, Satz 3 geregelt, dass die Selbsteinschätzung eine wichtige Angelegenheit im Sinne von § 22 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist. Die Zuständigkeit für die Befassung liegt damit bei der Gemeindevertretung.
Fusionsbestrebungen, die entweder bereits angelaufen sind oder aus den Selbsteinschätzungen resultieren, sollten nach der Intention des Gesetzgebers zur Kommunalwahl im Jahr 2019 abgeschlossen sein. Die Selbsteinschätzungen werden daher bis spätestens 31. Oktober 2017 im Ministerium für Inneres und Europa erwartet.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung legt auf Basis des in der „Handreichung Selbsteinschätzung“ enthaltenen Kriterienkatalogs für die Gemeinde Upahl eine Gesamtzahl von 74 Punkten fest.
- Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage zu 4. enthaltene Selbsteinschätzung zur Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Upahl.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, Gesamtpunktzahl und Selbsteinschätzung bei der Koordinierungsstelle des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Weiterleitung an das Ministerium für Inneres und Europa einzureichen.
Anlagen zur Vorlage
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