02.05.2017 - 6 Beschluss über die Selbsteinschätzung zur Zukun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertreter erteilen einstimmig ihre Zustimmung, dass die anwesenden Einwohner zu diesem TOP Fragen stellen können.

 

Frau Scheiderer stellt die Selbsteinschätzung an Hand einer Präsentation vor, u. a. die Hintergründe und Ziele. Es wird auf die gesetzliche Verpflichtung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Leitbildgesetz eingegangen.

 

Herr Rathke hat das Gefühl, als wenn dieses Gesetz etwas fragwürdig ist. Die einzige Lösung die hier angeboten wird, ist ein Zusammenschluss von Gemeinden. Grund für diese ganze Situation ist die schlechte Finanzausstattung der Gemeinden. Dieser Zustand wurde schon oft genug kritisiert.

Herr Rathke gibt einen Hinweis zum Bewertungskatalog in Bezug auf Kita. Die Gemeinde war viele Jahre bemüht, ihre Kita zu erhalten. Diese Kita wurde dann in eine fremde Trägerschaft gegeben. Bei einer fremden Trägerschaft erhält die Gemeinde aber lt. Bewertungskatalog 0 Punkte. Die Richtigkeit dieser Bewertung wird angezweifelt.

 

Frau Miro Zahra bittet um Korrektur der Zahl unter I c) – hier soll es 50.000 € heißen.

Weiterhin wird um Korrektur bei der Erfassung der wichtigen Beschlüsse gebeten – Datum vom 31.07.2017 kann nicht stimmen.
Anmerkung: Hierbei handelt es sich um einen Schreibfehler, Korrektur wird vorgenommen. Beschluss lautet richtig:

31.01.2017Beschluss über die Erneuerung der Kreisstraße 21 Ortsdurchfahrt Meierstorf

 

Herr Rathke bittet um Korrektur des gesamten Beschlussvorschlages: das jährliche Erntefest der Gemeinde, sowie das traditionelle Traktorpflügen sollten unbedingt aufgenommen werden, ebenso das Schloss Plüschow.

Herr Rathke sowie auch Frau Zahra bitten um die Aufnahme des Nutzungsvertrages für den Förderverein Schloss Plüschow in die Liste der wichtigen Beschlüsse.

 

Die Gemeindevertretung stimmt dem Vorschlag zu. Die o. a. Punkte werden in die Selbsteinschätzung der Gemeinde unter Anlage 3 zum Beschlussvorschlag aufgenommen.

Die Änderungen in der Anlage 3 sehen damit wie folgt aus:

-          Unter I b wird eingefügt, dass die Gemeinde auch Eigentümer des Gebäudes Schloss Plüschow ist (in der Bewertung dadurch einen Punkt mehr – jetzt 3)

-          Korrektur unter I c erfolgt: … Auflösung der Sonderposten in Höhe von 50.000,00 € …

-          Unter II c) werden das zusätzliche kulturelle Leben und die Aktivitäten des Künstlerhauses Schloss Plüschow aufgenommen, da sie von überregionaler Bedeutung sind, ebenso das Erntefest und das traditionelle Pflügen.

-          III f) wird korrigiert und wie folgt erweitert:
Innerhalb der letzten fünf Jahre wurden in der Gemeinde Plüschow folgende beispielhaft wichtige Entscheidungen getroffen

31.01.2017 Beschluss über die Erneuerung der Kreisstraße 21 Ortsdurchfahrt Meierstorf
19.07.2016 Abschluss eines neuen Nutzungsvertrages mit dem Förderverein Schloss Plüschow e.V.
 

-          Resümee: 3. Absatz Baumaßnahmen wird durch Frau Scheiderer inhaltsmäßig wie folgt ergänzt:
- Straße nach Hilgendorf und Dacherneuerung Schloss Plüschow
- Erhaltung der Bausubstanz denkmalgeschützte und sonstige öffentliche Gebäude
 

 

Sachverhalt:

Am 14. Juni 2016 trat das Gesetz zur Einführung eines Leitbildes „Gemeinde der Zukunft“ und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes – Gemeinde-Leitbildgesetz (GLeitbildG) in Kraft, welches die Gemeinden Mecklenburg-Vorpommers zur Selbsteinschätzung hinsichtlich ihrer Zukunftsfähigkeit verpflichtet. In der Broschüre zum Gemeinde-Leitbildgesetz (S 7) wird dazu folgendes ausgeführt: „Durch § 2 Absatz 1 GLeitbildG werden alle amtsangehörigen Gemeinden dazu verpflichtet, eine eigenverantwortliche Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit, orientiert an den Kriterien des Leitbilds, vorzunehmen. Am Ende des Prozesses steht ein Beschluss der Gemeindevertretung“, welchem gegebenenfalls ein Beschluss zur Aufnahme von Fusionsverhandlungen mit Nachbargemeinden hinzugefügt werden kann. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Feststellung der fehlenden Zukunftsfähigkeit wegen des im GLeitbildG festgelegten Freiwilligkeitsprinzips keine unmittelbaren Auswirkungen entfaltet. Mögliche mittelbare Auswirkungen werden im GLeitbildG nicht benannt.

 

Um vergleichbare Ergebnisse aus allen Gemeinden zu erzielen, wurde in einem Workshop des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern eine „Handreichung Selbsteinschätzung“ erarbeitet, welche einen Kriterienkatalog enthält, anhand dessen sich die Gemeinden Punkte vergeben sollen. In vier Kategorien können jeweils 25 Punkte und somit insgesamt 100 Punkte erzielt werden. Ab einer Gesamtpunktzahl von 51 Punkten gilt eine Gemeinde grundsätzlich als zukunftsfähig, sollte sich aber, insbesondere mit Blick auf eventuell ermittelte Schwachstellen, auch bei geringer Abweichung nach oben, verstärkt mit der Frage der eigenen Zukunftsfähigkeit befassen.

 

Zur Selbsteinschätzung gehört daneben aber auch eine textliche Erläuterung/Ergänzung des über den Kriterienkatalog ermittelten Punktwerts. Diese entnehmen Sie bitte der Anlage zu 3.

 

Zur Selbsteinschätzung sind die Gemeinden nach dem GLeitbildG verpflichtet. Dort ist zudem in § 2 Absatz 1, Satz 3 geregelt, dass die Selbsteinschätzung eine wichtige Angelegenheit im Sinne von § 22 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist.

 

Fusionsbestrebungen, die entweder bereits angelaufen sind oder aus den Selbsteinschätzungen resultieren, sollten nach der Intention des Gesetzgebers zur Kommunalwahl im Jahr 2019 abgeschlossen sein. Die Selbsteinschätzungen werden daher bis spätestens 31. Oktober 2017 im Ministerium für Inneres und Europa erwartet.

 

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung legt auf Basis des in der „Handreichung Selbsteinschätzung“ enthaltenen Kriterienkatalogs für die Gemeinde Plüschow eine Gesamtzahl von 54 Punkten fest.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage zu 3 enthaltene Selbsteinschätzung zur Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Plüschow.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, Gesamtpunktzahl und Selbsteinschätzung bei der Koordinierungsstelle des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Weiterleitung an das Ministerium für Inneres und Europa einzureichen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

Anmerkung: siehe hierzu auch Anlagen zum Protokoll

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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