28.03.2017 - 8 Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg - Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.                      

 

 

 

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Beschluss:

Abweichend vom Vorschlag der Verwaltung beschließen die Gemeindevertreter, die Maßnahme F2017/2 zu streichen. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 354 v.H. (bisheriger Wert) festgesetzt.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Gägelow für das Jahr 2017 und die Finanzplanjahre 2018 bis 2020.                                             

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

10

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

1


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=28383&selfaction=print