23.02.2017 - 9 Beschluss über die Aufnahme von Verhandlungen ü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 23.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Scheiderer führt aus, dass es sich hier lediglich um den Grundsatzbeschluss handelt, dass die Gemeinde ernsthaft in die Verhandlungen einsteigen will. Später werden dann Inhalte des Gebietsänderungsvertrages festgelegt (u. a. finanzielle Belange).
Jede Gemeinde muss derzeit eine Einschätzung der Zukunftsfähigkeit abgeben.
Herr Voß zählt hierbei auf die Unterstützung der Koordinierungsstelle in Personen von Herrn Jürgen Ditz und Herrn Florian Schneider.
Herr Baumann, BM der Gemeinde Plüschow, bittet die Gemeindevertretung bei Beschlussfassung auch für die nächsten Schritte Ziele zu setzen und einen Plan zu machen, wie diese Ziele zu erreichen sind. Die Gemeinde Plüschow hat bis zum heutigen Tag keine Jahresabschlüsse für 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016. Das Ziel der Gemeinde Plüschow ist es dennoch, den Gemeindezusammenschluss bis zum 01.01.2018 zu realisieren.
Die Verwaltung muss an dieser Stelle in die Pflicht genommen werden und tatkräftige Unterstützung geben, ohne diese ist das Ziel nicht zu erreichen.
Frau Scheiderer bestätigt die Notwendigkeit eines Planes, der dann auch eingehalten werden muss. Die Jahresabschlüsse und Selbsteinschätzungen müssen von diesen beiden betroffenen Gemeinden vorrangig gemacht werden.
Herr Voß empfiehlt eine zeitnahe Zusammenkunft im engen Kreis mit der Verwaltung und der Koordinierungsstelle, um einen Plan zu machen. Vordringliches Anliegen sind hierbei die Fertigstellung der Jahresabschlüsse. Terminvorschlag für die Zusammenkunft wäre März, auf jeden Fall aber vor Ostern.
Frau Scheiderer informiert, dass der Verwaltung ein fertiger Katalog vorgelegt werden soll, aber derzeit noch nicht da ist.
Sachverhalt:
Nach § 11 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) können freiwillige Gebietsänderungen durch Vertragsschluss der beteiligten Gemeinden herbeigeführt werden. Dazu bedarf es zunächst eines Beschlusses über die Aufnahme von Vertragsverhandlungen. Dieser Beschluss ist gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KV M-V formell vorgeschrieben. Er bedarf der Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung.
In Vorbereitung dieser Beschlussfassung haben die Bürgermeister der Gemeinden Upahl und Plüschow sowie deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen mehrere Sondierungsgespräche geführt und die Arbeit der jeweils anderen Gemeindevertretung durch Teilnahme an deren Sitzungen kennengelernt. Dies ermöglichte einen Einblick in Themen und Belange der Nachbargemeinde. Betont wurden in diesen Gesprächen insbesondere die gute territoriale Lage zueinander sowie die guten sozialen und kulturellen Beziehungen auf dem Gebiet des Sports und in den Vereinen. Dabei wurden aber auch strukturelle und wirtschaftliche Probleme besonders der Gemeinde Plüschow erörtert. (Auf die Protokolle des Hauptausschusses der Gemeinde Plüschow vom 13.09.2016, der Gemeindevertretung Plüschow vom 25.10.2016 und vom 06.12.2016 sowie der Gemeindevertretung Upahl vom 15.12.2016 wird diesbezüglich verwiesen.) Im Verlauf der Gespräche wurde insbesondere deutlich, dass sich die Gemeinden, die beide dem Amt Grevesmühlen-Land angehören, einen freiwilligen Zusammenschluss sehr gut vorstellen können, sofern für die dann größere Gemeinde die Zukunftsfähigkeit nach dem Gemeinde-Leitbild-Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (GLeitbildG M-V) festgestellt werden kann. Zur Unterstützung bei der Vornahme dieser (Selbst-)Einschätzung wird die Koordinierungsstelle beim Landkreis Nordwestmecklenburg in Anspruch genommen werden.
Vor dem Abschluss eines Gebietsänderungsvertrags mit der Gemeinde Plüschow sind die von der Fusion betroffenen Bürgerinnen und Bürger und der Amtsausschuss des Amtes Grevesmühlen-Land anzuhören. Der Gebietsänderungsvertrag bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.