23.02.2017 - 6 Forführung des Haushaltssicherungskonzeptes der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Upahl wird diskutiert. Dabei kommt es zu folgenden Aussagen:

BM: Die Anhebung der Steuersätze wird erst im Jahr 2018 wieder Diskussionsgrundlage.
Herr Voß erkundigt sich, ob die Gemeinde dazu verpflichtet ist. Was passiert, wenn die Gemeinde die Steuern nicht anhebt. Wird der Gemeinde dann an anderer Stelle etwas abgezogen?
Frau Liedtke erklärt, dass die Gemeinde nicht verpflichtet ist, die Steuersätze anzuheben, allerdings wird es empfohlen. Eine Nichtanhebung hat die Folge einer höheren Kreisumlage und auch Amtsumlage. Es macht daher Sinn, über dem Landesdurchnitt zu liegen.
Frau Scheiderer führt aus, dass die Gemeinde lediglich verpflichtet ist, das Sicherungskonzept fortzuschreiben und dabei einen vernünftigen Weg zu wählen.

 

Sachverhalt:

Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet der § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern.

 

Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2017 und die Finanzplanjahre 2018-2020.

Das Konzept muss in den folgenden Jahren fortgeschrieben werden.

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

10

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=28085&selfaction=print