23.02.2017 - 6 Forführung des Haushaltssicherungskonzeptes der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 23.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Christina Liedtke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Upahl wird diskutiert. Dabei kommt es zu folgenden Aussagen:
BM: Die Anhebung der Steuersätze wird erst im Jahr 2018 wieder Diskussionsgrundlage.
Herr Voß erkundigt sich, ob die Gemeinde dazu verpflichtet ist. Was passiert, wenn die Gemeinde die Steuern nicht anhebt. Wird der Gemeinde dann an anderer Stelle etwas abgezogen?
Frau Liedtke erklärt, dass die Gemeinde nicht verpflichtet ist, die Steuersätze anzuheben, allerdings wird es empfohlen. Eine Nichtanhebung hat die Folge einer höheren Kreisumlage und auch Amtsumlage. Es macht daher Sinn, über dem Landesdurchnitt zu liegen.
Frau Scheiderer führt aus, dass die Gemeinde lediglich verpflichtet ist, das Sicherungskonzept fortzuschreiben und dabei einen vernünftigen Weg zu wählen.
Sachverhalt:
Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet der § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern.
Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,8 kB
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