23.02.2017 - 8 Erklärung zum Einvernehmen gemäß § 16 KiföG M-V...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Annemarie Hinze stellt sich allen anwesenden Gemeindevertretern und Gästen als Leiterin der Kita „Landmäuse“ vor.

 

Sachverhalt:

Am 26.01.2017 wurden die Platzkosten der DRK Kita „Landmäuse“ in Upahl mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg in Anwesenheit des Bürgermeisters der Gemeinde Upahl zum 01.02.2017 neu verhandelt.

 

Soweit der Finanzierungsbedarf des in Anspruch genommenen Platzes in einer Kita nach § 2 KiföG M-V nicht vom Land und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 19 Absatz 1 und 2 KiföG M-V gedeckt wird, hat die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, diesen in Höhe von mindestens 50 vom Hundert zu tragen.

 

Um Upahler Eltern von Krippenkindern finanziell zu entlasten, hat die Gemeinde Upahl bisher 60% statt 50% der verbleibenden Krippenplatzkosten in der vorbezeichneten Kita getragen.

 

Es ist nunmehr zu entscheiden, ob die Gemeinde Upahl ab Februar 2017 weiterhin die Krippenplätze mit einem Anteil in Höhe von 60% fördert.

Die Beteiligung der Gemeinde an den Platzkosten im Kindergarten erfolgt auch ab Februar 2017 unverändert in Höhe von 50 % nach Abzug der Landes- und Kreismittel.

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung Upahl beschließt die finanzielle Beteiligung der Wohnsitzgemeinde an den Platzkosten der DRK Kita „Landmäuse“ in Upahl ab Februar 2017 entsprechend der Anlage 2.

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

10

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage