06.12.2016 - 7 Beschluss über die Herstellung eines Gehweges i...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Der Landkreises Nordwestmecklenburg als Träger der Straßenbaulast der Kreisstraße 21 ist derzeit mit der Planung für den Straßenbau in der Ortsdurchfahrt Meierstorf beschäftigt. Die Maßnahme soll voraussichtlich in 2018 realisiert werden.

 

Der Landkreis bittet um Stellungnahme der Gemeinde, ob ein straßenbegleitender Gehweg hergestellt werden soll. Die Kosten für den Bau eines Gehweges zzgl. anteiliger Planungskosten sind von der Gemeinde zu tragen.

 

Von der Gemeinde kann ein Antrag auf Förderung nach der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern aus den Kompensationsmitteln des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz (KommStrabauRL M-V) beim Straßenbauamt Schwerin gestellt werden. Ein Zuschuss von bis zu 75 % ist möglich. Des Weiteren können gemäß Straßenbaubeitragssatzung 30 % des beitragsfähigen Aufwands auf die Beitragspflichtigen umgelegt werden. Eine Kostenberechnung liegt nicht vor. Die Kosten können aber grob mit ca. 90.000,- € abgeschätzt werden. Nach Abzug von 30 % Anliegerbeiträgen ( ca. 27.000,- €) können Fördermittel für den verbleibenden Anteil von ca. 63.000,- € beantragt werden. Falls eine Förderung in Höhe von 75 % zugesagt wird, würde der Eigenanteil der Gemeinde ca. 16.000,- € betragen.

 

Zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit der Verkehrs und bzgl. der Erreichbarkeit der Bushaltestelle sollte über die Herstellung eines Gehweges nachgedacht werden.

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung Plüschow beschließt die Herstellung eines Gehweges im Zuge der Erneuerung der Kreisstraße 21 Ortsdurchfahrt Meierstorf.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

0

Nein- Stimmen:

6

Enthaltungen:

0