20.04.2009 - 5 Landschaftsplan der Stadt Grevesmühle...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Umweltausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 20.04.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Zu diesem
TOP nimmt auch das Ausschussmitglied Frau Huschke teil, so dass nun 7
Mitglieder anwesend sind.
Herr
Neumann: - haben im Jahre 2000 mit der Planung und Beratung im Ausschuss
angefangen und gibt kurze Einführung dazu
-
ein
abschließender Beschluss muss nun in die Stadtvertretung
-
für
die Stadt bestehen nun aussagefähige Maßnahmen unterteilt in 13 Biotopkomplexen
Frau
Sennewald vom Planungsbüro Mahnel stellt anhand von PC Schautafeln Schwerpunkte
des Landschaftsplanes dar und informiert:
-
wir
haben die Landwirte, Behörden u.a. beteiligt und deren Veränderungswünsche
eingearbeitet
-
als
Schwerpunkt zur Abwägung wurde das Powerbootrennen am Ploggensee mit
berücksichtigt, was nur noch für den Monat Oktober vom Landkreis genehmigt
wird, aber in den kartographischen Plänen keine Berücksichtigung fand
-
zur
Planung der Sommerrodelbahn wird im Landschaftsplan kein Bezug genommen
-
der
Ausbau des Weges zur Geplanten Sommerrodelbahn ist nicht vorgesehen, dieser
soll als Rad-und Gehweg erhalten bleiben
-
die
Planung der Schweinemastanlage bei Wotenitz ist nicht im Landschaftsplan
enthalten
-
für
den Handlungsbedarf der einzelnen Maßnahmen wurde der Bestand aufgenommen und
die Flächen bewertet, auch da wo Ausgleich möglich ist, anhand einer Handlungsbedarfsliste,
welche ergänzt zum Landschaftsplan beschlossen wird
Herr
Neumann fragte an, ob der Funkturm in Hamberge als Vorbelastung gilt. Frau
Sennewald antwortete, dass dieser im Landschaftsplan eingetragen ist.
Frau
Breitenfeld fragt an, was mit „Entwicklung der Poischower Mühle“
gemeint ist und die dortige Streuobstwiese erhalten bleibt. Herr Neumann
antwortet dazu, dass die gesamte Fläche in privater Hand ist und wir kaum
Möglichkeiten des Einflusses haben, das Wehr sollte aber erhalten bleiben. Frau
Sennewald plädiert dafür, dass mit dem jetzigen Eigentümer das Gespräch gesucht
werden sollte.
Herr
Neumann fragt weiterhin an, warum der festgesetzte Ausgleich im B-Plan Nr. 15,
Piraten Open Air, Pflanzung einer Hecke, nicht erbracht worden ist. Frau
Matschke antwortet dazu, dass für den B-Plan Nr. 15 zu viel Ausgleich berechnet
worden ist und daher die Pflanzung der Hecke entfallen ist.
Herr
Ullerich stellt im Zusammenhang mit dem Landschaftsplan nochmals klar, dass
gegen die Eigentümer der Flächen nicht vorgegangen werden kann und die Stadt
keine Handhabe hat, die gewünschten Änderungen durchzusetzen.
Dies
bestätigte Frau Sennewald soweit und dass die eigentliche Arbeit jetzt beginnt,
an dem Landschaftsplan werden wir weiterarbeiten müssen.
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss zur Behandlung der Stellungnahmen, die zur letzten Öffentlichkeitsbeteiligung und zur letzten Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen sind (s. Anlage).
2. Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses wird der abschließende Beschluss zum Landschaftsplan gefasst. Im Rahmen des Landschaftsplanes werden Prioritätenlisten für die landschaftliche Entwicklung im Stadtgebiet bestätigt. Unter Berücksichtigung des Beteiligungsverfahrens werden Handlungsbedarfsrahmen nach objektiver Bewertung ermittelt und in einer Karte (s. Anlage: Karte 12 zum Landschaftsplan) graphisch dargestellt.
3. Der Landschaftsplan der Stadt Grevesmühlen ist Grundlage für die weiteren Entwicklungen im Stadtgebiet. Im Rahmen einer zukünftigen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind die Ausgleichs- und Ersatzflächen gemäß Zielvorgabe des Landschaftsplanes zu berücksichtigen.
4. Der Landschaftsplan ist der zuständigen Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg für zukünftige Beurteilungen und Entscheidungen zur Verfügung zu stellen.
Dieser Vorlage wird von allen 7 anwesenden Ausschussmitgliedern einstimmig zugestimmt.