19.04.2016 - 9 Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder de...

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Wortprotokoll

 

Frau Bräsch geht davon aus, dass alle Gemeindevertreter die Anordnung zur Umsetzung der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde erhalten haben. Lt. Schreiben der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde ist Frau Bräsch der Auffassung, dass sie rechtlich nicht abgesichert ist, um die Geschäfte zu fortzuführen.

 

Frau Scheiderer informiert, dass sie heute mit Frau Genthner (Wahlleiterin vom Innenministerium) und Frau Grohmann (Untere Rechtsaufsichtsbehörde) Rücksprache genommen hat. Die vorgeschriebene Anordnung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde ist gegenwärtig die einzige Lösung.

Frau Scheiderer erinnert die Versammelten daran, dass sie sich zu Gemeindevertretern haben wählen lassen und somit auch eine Verpflichtung übernommen haben. Es wird erwartet, dass ein Vorschlag zum Bürgermeister aus den Reihen der Gemeindevertreter kommt. Sollte sich kein Gemeindevertreter bereiterklären das Ehrenamt zu übernehmen, könnte es zur Auflösung der eigenständigen Gemeinde durch eine Gebietsänderung kommen. Dieses würde bedeuten, dass durch eine Verordnung die Gemeinde Plüschow einer anderen Gemeinde zugeordnet wird. Da die Gemeinde Plüschow unter 500 Einwohner hat und finanziell verschuldet ist, besteht diese Möglichkeit lt. Innenministerium. Für die Zeit der Auflösung würde ein Beauftragter eingesetzt.

 

Frau Bräsch macht noch einmal darauf aufmerksam, dass sich alle Gemeindevertreter ihrer Verantwortung und Aufgabe bewusst sind.

Sollte aus den Reihen der Gemeindevertreter jemand zum Bürgermeister gewählt werden, kann dieser Platz in der Gemeindevertretung durch den ersten Nachrückerkandidaten neu besetzt werden.

 

Frau Bräsch bittet um kurze Unterbrechung der Gemeindevertretersitzung. Die Gemeindevertreter ziehen sich zur Beratung zurück.

 

Nach kurzer Beratung geben die Gemeindevertreter bekannt, dass sich Herr Christian Baumann zur Wahl als Bürgermeister und Frau Susanne Bräunig zur Wahl als 2. Stellv. des Bürgermeisters stellt.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 67 Absatz 4 Satz 2 LKWG M-V stellte der Gemeindewahlausschuss des Amtes Grevesmühlen-Land am 2. November 2015 in öffentlicher Sitzung fest, dass für die Bürgermeisterneuwahl in der Gemeinde Plüschow kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde und in Folge dessen die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder den ehrenamtlichen Bürgermeister zu wählen hat.

 

Diese Wahl findet in entsprechender Anwendung des § 40 Absatz 1 Satz 2 bis 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) statt. Danach ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder der Gemeindevertretung erhält. Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, ist die Wahl in einer späteren Sitzung zu wiederholen, sofern nur eine Person zur Wahl stand. Ansonsten ist in einer Stichwahl zu entscheiden, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.

 

Eine geheime Wahl kann gemäß § 32 Absatz 1 KV M-V auf Antrag eines Mitglieds der Gemeindevertretung durchgeführt werden. Bleibt ein solcher Antrag aus, wird durch Handzeichen abgestimmt.

 

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte gemäß § 67 Absatz 4 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) das Herrn Christian Baumann als ehrenamtlichen Bürgermeister für die Gemeinde Plüschow.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

5

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

1


 

Da Herr Baumann durch den Beschluss seiner Verantwortung als 2. Stellv. Bürgermeister enthoben wird, macht Frau Scheiderer den Vorschlag, den TOP – Wahl des 2. Stellv. Bürgermeisters mit aufzunehmen.

 

 

 

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